Sondernutzung für die Europawahl 2024

Am 9. Juni 2024 findet in Deutschland die Europawahl statt. Bevor diese Wahl jedoch durchgeführt wird, beginnt der Wahlkampf und das Plakatieren im Stadtgebiet Hameln. Diese Plakatierung beschränkt sich in der Regel auf die Wahlplakate und die Großflächentafeln.

In den letzten Jahren ist es allerdings immer schwieriger geworden, eine gerechte Verteilung der Großflächen zu garantieren. Das Vergabeverfahren von Sondernutzungen für Großflächen wurde daher, beginnend mit der Landtagswahl 2022, einheitlich gestaltet.

Es wird somit eine Frist festgelegt, bis wann die Anträge auf Sondernutzung eingereicht werden sollen. Bis zum Fristende werden die Anträge dann gesammelt, nach Fristende gesichtet und erst dann wird eine Verteilung der vorhandenen Sondernutzungsflächen vorgenommen. So kann eine Chancengleichheit zwischen den Parteien sichergestellt und eine gerechte Verteilung vorgenommen werden.

Als Fristende wird in diesem Jahr der 30.11.2023 festgelegt.

Anträge auf Sondernutzung können schriftlich (Stadt Hameln, Abt. 22 "Ordnung und Straßenverkehr", Rathausplatz 1, 31785 Hameln) oder per E-Mail (j.winkel@hameln.de) gestellt werden.