Lärm kann zu einer Belastung werden. Um diese Belastung möglichst gering zu halten, ist die Stadt nach der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 verpflichtet, eine Lärmkartierung vorzulegen. In dieser Kartierung erfolgt die Bewertung und darauf die Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie). Zudem ist die Stadt verpflichtet, einen auf die Kartierung aufbauenden Lärmaktionsplan zu erstellen.
Aktuell wird der Lärmaktionsplan auf Grundlage der Lärmkartierungen der 4. Stufe des Landes Niedersachsen fortgeschrieben. Den Entwurf können Sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung hier einsehen.