... Verschönerung – Aufwertung – Wiederbelebung!

Vielen Dank für Ihr Interesse am Sanierungsgebiet „Altstadt Hameln und Erneuerung Weserpromenade“ und der damit verbundenen Fördermöglichkeiten für die Sanierung des privaten Gebäudebestandes. Derzeit prüfen die Stadt und der Sanierungsträger GOS mbH die Verfügbarkeit von weiteren Fördermitteln für die Modernisierung und Instandsetzung privater Immobilien im Rahmen der Städtebauförderung.

Aus diesem Anlass werden aktuell keine Anträge auf Förderung angenommen.

Gerne können Sie Ihre Kontaktdaten übermitteln, damit wir Sie informieren können, sobald weitere Städtebaufördermittel für private Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet zur Verfügung stehen.  


Neben der Städtebauförderung gibt es weitere Förderprogramme (Zuschuss und zinsgünstige Darlehen) unter anderem für energetische Sanierungsmaßnahmen und Barrierereduzierung bei unterschiedlichen Institutionen. Hierunter fallen:

Bitte informieren Sie sich auf den offiziellen Websites und bei den jeweiligen Beratungsstellen über alternative Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben.


Erhöhte Absetzung und steuerliche Abschreibung

Zudem weisen wir daraufhin, dass es nach § 7h, § 10f und § 11a EstG für Eigentümer privater Immobilien unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist, eine erhöhte Absetzung bei Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen geltend zu machen. Des Weiteren besteht für Baudenkmäler nach § 7i EstG ebenfalls die Möglichkeit zur erhöhten steuerlichen Abschreibung. Zur Nutzung des Steuervorteils ist vor Maßnahmendurchführung eine Vereinbarung zwischen Stadt und Eigentümer zu schließen. Sollte Ihrerseits Interesse an der erhöhten steuerlichen Abschreibung nach § 7h, § 10f, § 11a oder § 7i EStG bestehen, können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren.

Nähere Informationen dazu erhalten Sie zudem durch eine Steuerberatung.