Wie fit ist die heimische Natur?

Was ist der Landschaftsrahmenplan?

Der Landschaftsrahmenplan, oder kurz LRP genannt, ist der wichtigste Fachplan für den Schutz der Natur und wird regelmäßig aktualisiert. Der LRP hat das Ziel den aktuellen Zustand der Naturräume Natur, Landschaftsbild, Boden, Wasser, Klima und Luft wiederzugeben und langfristige Ziele für den Erhalt oder die Entwicklung festzusetzen. 

Es werden unter anderem folgende Fragen beantwortet:

  • Wo befinden sich wertvolle Lebensräume (Biotope)?
  • Wie können diese Biotope besser vernetzt werden (Biotopverbund)?
  • Wo sollte man die Natur unterstützen um die Artenvielfalt zu erhalten, oder zu steigern?

Hat der Landschaftsrahmenplan Einfluss auf die Flächeneigentümer?

Der Plan hat einen fachgutachterlichen Charakter. Damit ist es nicht unmittelbar verbindlich, sondern gibt nur den aktuellen Trend bekannt. Der gegenwärtige Zustand von Natur und Landschaft sowie die landschaftspflegerischen Ziele und Maßnahmen werden ausschließlich aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege betrachtet. Der LRP wird auf der Grundlage des § 10 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) in Verbindung mit § 3 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes (NNatSchG) aufgestellt.

Wofür dann einen Landschaftsrahmenplan?

Er dient insbesondere als zuverlässige Daten- und Informationsgrundlage für die Untere Naturschutzbehörde, für andere Fachbehörden und interessierte Bürger. Auf der Grundlage des LRP können die Bedürfnisse von Natur und Landschaft in Planungen und Verfahren frühzeitig berücksichtigt und konstruktiv in die Entscheidungsfindung einbezogen werden.

Wer ordnet den Landschaftsrahmenplan an?

Die Untere Naturschutzbehörde hat gemäß § 5 des NNatSchG die Aufgabe den LRP auszuarbeiten und fortzuschreiben.

 

Weitere Informationen zum Landschaftsrahmenplan finden Sie beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz