Wie kann ich mich aktuell beteiligen?
Folgen Sie dem Link zu Wärmeplanung-Umfrage, um Mitteilung über Ihre Wärmeversorgung zu machen.
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Wie heizen wir in Zukunft – klimafreundlich, bezahlbar und sicher?
Diese Frage gehört zu den zentralen Aufgaben der kommenden Jahre. Bund und Länder haben klare Ziele gesetzt: Deutschland soll bis zum Jahr 2045 treibhausgasneutral sein, Niedersachsen selbst sogar bis 2040. Das bedeutet, die Wärmeversorgung muss Schritt für Schritt von fossilen Energieträgern wie Öl und Gas unabhängig werden.
Damit dieser Wandel geordnet, verlässlich und für alle Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar gelingt, übernimmt die Kommune eine Schlüsselrolle. Ein wichtiges Werkzeug dafür ist die Kommunale Wärmeplanung (KWP).
Die Kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches, langfristiges Planungsinstrument, mit dem Städte und Gemeinden untersuchen, wie sie ihre Wärmeversorgung klimaneutral, effizient und zukunftssicher gestalten können. Sie legt fest, wo in Zukunft welche Wärmeversorgung am sinnvollsten ist – ob über Wärmepumpen in einzelnen Gebäuden, über quartiersbezogene Lösungen oder über neue bzw. ausgebaute Wärmenetze. Dabei werden lokale Gegebenheiten, Potenziale und die Perspektiven der beteiligten Akteure einbezogen.
Mit der Beauftragung eines kommunalen Wärmeplans stellt die Stadt die Weichen für eine nachhaltige Wärmeversorgung bis spätestens 2040. Grundlage dafür ist das Niedersächsische Klimagesetz (NKlimaG), das die Erstellung und Veröffentlichung der Ergebnisse bis Ende 2026 vorschreibt.
Kommunale Wärmeplanung: Hameln plant die Wärmeversorgung der Zukunft
Die Stadt Hameln erarbeitet durch die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung eine Strategie, um eine nachhaltige, zukunftsorientierte und bezahlbare Wärmeversorgung für die Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen. Dabei spielt auch die aktive Beteiligung der Bevölkerung eine zentrale Rolle – sie ist eingeladen, sich über eine Online-Umfrage einzubringen.
Mit der kommunalen Wärmeplanung leistet Hameln einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der Klimaziele und zur Umsetzung der Energiewende auf lokaler Ebene. Im Rahmen des Projekts werden der aktuelle Wärmebedarf und die bestehende Infrastruktur detailliert analysiert. Auf dieser Grundlage entstehen maßgeschneiderte Konzepte, die sich an den spezifischen Anforderungen und Möglichkeiten der Stadt orientieren.
Im Mittelpunkt stehen die Reduktion von CO₂-Emissionen, die Steigerung der Energieeffizienz und der verstärkte Einsatz erneuerbarer Energien im Wärmesektor. Die Umsetzung der Wärmeplanung ist bis zum Jahr 2040 vorgesehen.
So läuft das Projekt ab:
In der ersten Projektphase erfolgt eine umfassende Bestandsaufnahme der aktuellen Wärmeversorgung und -verteilung. Eine solide Datengrundlage ist entscheidend für die weitere Planung. Da nicht alle relevanten Informationen ohne die Mithilfe der Bevölkerung erhoben werden können, bittet die Stadt die Bürgerinnen und Bürger, an einer Online-Umfrage teilzunehmen.
So können sich Bürgerinnen und Bürger beteiligen:
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Das passiert mit den Daten:
Auf Basis der erhobenen Daten und ergänzender Potenzialanalysen werden anschließend konkrete Maßnahmen für eine zukunftsfähige Wärmeversorgung entwickelt. Dabei werden sowohl technische Machbarkeit als auch wirtschaftliche Tragfähigkeit und soziale Akzeptanz berücksichtigt.
Hier stellen wir Ihnen die häufigsten Fragen und Antworten (FAQ) zum Thema Kommunale Wärmeplanung zur Verfügung:
Die kommunale Wärmeplanung soll als bedeutendes Instrument zur Umsetzung der Wärmewende etabliert werden, unterstützt durch ein Gesetz zur Wärmeleitplanung. Diese Planung bietet den Kommunen einen klaren Fahrplan, um Klimaschutzvorgaben zu erfüllen und geeignete Wärmeversorgungsarten zu definieren.
Ein kommunaler Wärmeplan zielt darauf ab, die Wärmeversorgung klimaneutral zu gestalten. Das Resultat ist ein Stadtplan, der aufzeigt, welche Formen der fossilfreien Wärmeversorgung in den verschiedenen Bereichen zukünftig sinnvoll sind.
Kommunen in Deutschland sind verpflichtet, bis Ende Juni 2026 Wärmepläne für ihre Netze zu erstellen, wenn sie über 100.000 Einwohner haben, oder bis Ende Juni 2028, wenn sie weniger als 100.000 Einwohner zählen
Um Informationen über den aktuellen Stand der Wärmeplanung und den Zeitpunkt der Fertigstellung des Wärmeplans Ihrer Kommune zu erhalten, können Sie sich direkt an Ihre Stadtverwaltung wenden.
Eine Wärmepumpe muss nicht entfernt werden, wenn später ein Wärmenetz im Gebiet entsteht. Nur wenn die Kommune eine Fernwärme-Satzung mit Anschluss- und Benutzungszwang erlässt, könnte theoretisch eine Anschlusspflicht entstehen.
Nein. Aktuell können Sie Ihre bestehende Heizung weiter nutzen und reparieren lassen. Ein Umstieg auf erneuerbare Energien ist jedoch empfehlenswert, da dies klimafreundlich ist und durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) finanziell unterstützt wird. Bis zum 30. Juni 2026/ 2028 dürfen Sie in Gebieten ohne kommunalen Wärmeplan noch rein fossile Heizungen einbauen. Diese müssen ab 2029 zunehmend Bioenergie oder Wasserstoff nutzen. Beachten Sie dabei steigende CO₂-Preise.
Nein. In den meisten Fällen ist es ratsam, jetzt auf erneuerbare Energien umzusteigen. Dies fördert den Klimaschutz und ist wirtschaftlich vorteilhaft, da finanzielle Unterstützung durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) verfügbar ist. Bis zum 30. Juni 2026/ 2028 dürfen Sie in Gebieten ohne kommunalen Wärmeplan noch rein fossile Heizungen einbauen. Vor der Entscheidung muss man sich jedoch verpflichtend informieren, da diese Wahl mit finanziellen Risiken einhergehen kann. Diese müssen ab 2029 zunehmend Bioenergie oder Wasserstoff nutzen. Beachten Sie dabei steigende CO₂-Preise. In Gebieten mit Wärmeplan gilt die 65 Prozent-Erneuerbare-Energien-Pflicht für neue Heizungen sofort. Ab 1. Juli 2026 gilt diese Regel bundesweit für alle Neuinstallationen.
Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen bis Ende 2044 weiterbetrieben werden, solange sie funktionieren und nicht älter als 30 Jahre sind (Ausnahmen gelten für Niedertemperatur- und Brennwertkessel). Bei finanzieller Notwendigkeit kann eine Befreiung von der 65 Prozent-Erneuerbare-Energien-Pflicht beantragt werden. Diese Regelung berücksichtigt sowohl Klimaziele als auch individuelle wirtschaftliche Situationen.