„Neues Serviceformular zum Einreichen von Beschwerden im Immissionsschutz“
Gerne können Sie uns Ihre Beschwerden zu Lärm, Gerüchen oder ähnlichen Beeinträchtigungen durch Betriebe und/oder Nachbarn online über das Service-Formular mitteilen.
Folgende Genehmigungsverfahren sind derzeit bei der Unteren Immissionsschutzbehörde der Stadt Hameln in Bearbeitung:
Verfahren über die Fortschreibung des Lärmaktionsplans:
Die Lärmaktionsplanung erfolgt aufgrund der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und deren nationaler Umsetzung in §§ 47 a-f Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV). Gemäß der §§ 47d und 47e BImSchG sind alle Gemeinden, die von der nach § 47c BImSchG im Vorfeld durchgeführten Lärmkartierung der Hauptverkehrsstraßen betroffen sind, verpflichtet, einen Lärmaktionsplan zu erstellen oder bestehende Lärmaktionsplanungen nachweislich zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Da die letzte Fortschreibung für die Stadt Hameln 2018 durchgeführt worden ist, ist nun eine Überprüfung erforderlich, um den gesetzlichen Regelungen zu entsprechen.
Dokumente zum Download: Öffentliche Bekanntmachung zur Auslegung, Entwurf der Fortschreibung des Lärmaktionsplans, Karten und Anlagen
Windenergieanlage Abwasserbetriebe Weserbergland AöR:
Die Abwasserbetriebe Weserbergland AöR beantragten gemäß § 4 i.V.m. § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) die Errichtung und den Betrieb einer 1-MW-Anlage des Typs EWT DW 61 mit einer Nabenhöhe von 69 m, einem Rotordurchmesser von 61 m und somit einer Gesamthöhe von 101 m in der Gemarkung Hameln. Der Antrag ging am 21. Dezember 2024 bei der Stadt Hameln ein.
Es handelt sich gemäß Nr. 1.6.2V des Anhangs 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) um ein Förmliches Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung.