Achtung
Seit dem 1. November 2021 ist die Stadt Hameln verpflichtet, ein elektronisches amtliches Verkündungsblatt bereitzustellen. Dort werden Bekanntmachungen und Verkündungen der Stadt Hameln bereitgestellt. Die Amtsblätter erscheinen nach Bedarf.
Bitte beachten Sie:
Diese Bekanntmachungen enthalten unter Umständen Satzungen, die bereits überholt wurden und in anderer Fassung gültig sind. Die Stadt Hameln ist verpflichtet, alle Bekanntmachungen (auch Jahre nach ihrer Veröffentlichung und einer eventuellen Überarbeitung) der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Die aktuellsten Versionen von Satzungen finden Sie im Ortsrecht der Stadt Hameln















































































































































































































































































































































































































































































































































