Bald ist es wieder so weit, am 13. September 2026 finden in Niedersachsen Kommunalwahlen statt. Das wirft bei einigen Bürgerinnen und Bürgern viele Fragen auf: Wer wird gewählt? Wo wird gewählt? Bin ich wahlberechtigt und wie kann ich meine Stimme abgeben? Diese und ähnliche Fragen beantworten wir Ihnen hier!
Die Kommunalwahl gibt Ihnen als Bürgerin und Bürger die Möglichkeit, die Politik direkt vor Ihrer Haustür mitzugestalten.
Dabei werden in diesem Jahr gewählt:
- Die Landrätin bzw. der Landrat
- Die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister
- Der Kreistag des Landkreises Hameln-Pyrmont
- Der Rat der Stadt Hameln
- Die Ortsräte
In Niedersachsen wird alle fünf Jahre gewählt. Die Wahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters sowie die Wahl der Landrätin bzw. des Landrates findet alle acht Jahre statt.
Wählen darf:
- Wer die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt
- Mindestens 16 Jahre alt ist (für die Kommunalwahl 2026, also spätestens am 13.09.2010 geboren wurde)
- Wer seit mindestens drei Monate im jeweiligen Wahlgebiet seinen Wohnsitz hat
Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen und nicht aufgrund einer Gerichtsentscheidung nach deutschem Recht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, sind sie wahlberechtigt und werden in das Wählerverzeichnis aufgenommen.
Für die Stimmabgabe werden Wahlbezirke gebildet. Die Stadt Hameln ist in 49 Wahlbezirke aufgeteilt. Wer in dem Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält automatisch eine Wahlbenachrichtigung per Post. Auf ihr ist angegeben, welchem Wahlbezirk die Wählerin bzw. der Wähler zugeordnet ist und in welchem Wahlraum, die Wählerin oder der Wähler ihr/ sein Wahlrecht ausüben kann.
Wer verhindert ist, den Wahlraum am Wahltag aufzusuchen oder wer ohne eigenes Verschulden nicht im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann einen Wahlschein beantragen und durch Briefwahl wählen.
Die Briefwahl kann auf unterschiedlichen Wegen beantragt werden:
Online: Auf der Wahlbenachrichtigung ist ein QR-Code abgedruckt, dieser führt direkt zum elektronischen Antragsformular, worüber der Antrag schnell und unkompliziert gestellt werden kann. Der Antrag wird anschließend bearbeitet und die entsprechenden Wahlunterlagen per Post zugestellt.
Oder folgen Sie diesen Link, um die Briefwahl direkt online zu beantragen.
Schriftlich: Alternativ kann die Briefwahl schriftlich beantragt werden. Hierfür kann der Antragsvordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungen genutzt werden.
E-Mail: Im Antrag müssen enthalten sein:
- Familienname
- Vorname
- Geburtsdatum
- Vollständige Wohnanschrift
Persönlich im Wahlbüro: Wir bieten Ihnen außerdem an persönlich das Briefwahlbüro im Rathaus Zimmer 108 zu den Öffnungszeiten des Rathauses aufzusuchen. Sie können dort den Antrag abgeben und erhalten im Gegenzug sofort die Briefwahlunterlagen. Mit diesen können Sie entweder direkt vor Ort wählen oder diese mit nach Hause mitnehmen.
Öffnungszeiten des Rathauses:
Montag und Dienstag 8 Uhr bis 15 Uhr
Mittwoch 8 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag 8 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag 8 Uhr bis 13 Uhr
Hinweis:
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht haben, können wir Ihnen die Briefwahlunterlagen auch durch Vorlage Ihres Personalausweises ausstellen.
Die Abholung Ihrer Briefwahlunterlagen durch eine andere Person ist nur möglich, wenn:
- Diese Person durch eine schriftliche Vollmacht zu Entgegennahme berechtigt wird und uns diese vorlegt und
- die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt
Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Der späteste Termin zur persönlichen Abholung der Briefwahlunterlagen ist Freitag, 11. September 2026 um 13 Uhr. Bei Beantragung und Rücksendung des Antragvordrucks per Post sollten Sie bedenken, dass dies jeweils ein paar Tage dauern kann.
Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag bis 18 Uhr, bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegeben Stelle eingegangen sein.
Hinweis:
Die Briefwahlunterlagen können auch persönlich abgegeben werden. Bei verspätetem Versand oder Postverzögerung besteht kein Rechtsanspruch auf Berücksichtigung verspätet eingehender Wahlbriefe.
Die Wählerinnen und Wähler erhalten im Wahllokal je einen Stimmzettel für jede Wahl, für die sie wahlberechtigt sind (z.B. einen für die Wahl des Kreistags und einen für die Wahl des Stadtrates, ggf. auch einen Stimmzettel zur Ortsratswahl und auch jeweils einen Stimmzettel für die Wahl der Landrätin oder des Landrates und die Wahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters).
Vertretungswahl – Wahl des Kreistages, des Stadtrates und der Ortsräte
Bei den Wahlen zu der Vertretung haben Sie je Wahl drei Stimmen.
Diese können Sie:
- einer einzelnen Person geben,
- auf mehrere Personen verteilen oder
- einer ganzen Liste geben
Dabei dürfen Sie insgesamt höchstens drei Stimmen vergeben. Sie können auch nur eine oder zwei Stimmen nutzen.
Direktwahl – Wahl der Landrätin oder des Landrates und Wahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters:
Bei der Direktwahl haben Sie je Wahl hingegen nur eine Stimme. Diese geben Sie der Person, die Sie wählen wollen.
Wer bis zum 23. August 2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte prüfen, ob eine Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgt ist. Die Wählerverzeichnisse werden in der Zeit vom 24. bis 28. August 2026 von der Stadt Hameln zur Einsichtnahme bereitgehalten. Nehmen Sie rechtzeitig Kontakt auf.
Wenn Sie nicht eingetragen sind, können Sie bis zum 28. August 2026 eine Berichtigung beantragen.
Wer in mehreren Orten eines Wahlgebiets eine Wohnung innehat, wird grundsätzlich nur am Ort der Hauptwohnung in das Wählerverzeichnis eingetragen.















































































































































































































































































































































































































































































































































