Am 13. September 2026 ist Kommunalwahl



Wahlvorschlagsträger (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber/innen) finden hier eine Auflistung der Vordrucke für die Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen

Für die Wahlen zu den kommunalen Vertretungen

Für die Wahlen der Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten (Direktwahl)


Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPW-VO)

Seit dem 10. Oktober 2025 gilt in der EU die Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPW-VO) in vollem Umfang. Die neuen Regeln sollen Bürgerinnen und Bürgern helfen, bezahlte politische Werbung zu erkennen und von anderen Inhalten zu unterscheiden, z. B. von redaktionellen Inhalten oder politischen Meinungen. Die Transparenzstandards gelten online und offline auch bereits für die Kommunalwahl 2026.

Weitere Informationen und Leitlinien finden Sie beim Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung

Weitere Erläuterungen finden Sie in einer entsprechenden Handreichung des Bundesnetzagentur

 

Impressumspflicht für Wahlwerbung

Veröffentlichungen, die von Wahlvorschlagsträgern im Zusammenhang mit Wahlen herausgegeben werden (z.B. Plakate, Flyer, Wurfsendungen), stellen Druckerzeugnisse im Sinne des Niedersächsischen Pressgesetzes (NPresseG) dar. Diese unterliegen der Impressumspflicht (§ 8 NPresseG) und können den Ausnahmetatbeständen nicht zugeordnet werden. Die Angabe einer E-Mail-Adresse reicht zur Erfüllung der Impressumspflicht nicht aus. Verstöße gegen die Impressumspflicht stellen eine Ordnungswidrigkeit dar.