Grundsätzlich gilt: Jeder darf wild lebende Pilze aus der Natur in geringen Mengen und für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen. Für gewerbliches Sammeln ist eine gebührenpflichtige Genehmigung der Naturschutzbehörde notwendig. Besonders geschützte Pilzarten dürfen nicht aus der Natur entnommen werden.
Weiterführende Informationen finden Sie hier: Sammeln von Pilzen
Was ist mit Misteln?
Misteln dürfen für private Zwecke gepflückt werden, unter dem Vorbehalt, dass der Baum dadurch nicht beschädigt wird. Bei einer gewerblichen Entnahme von Misteln aus der Natur ist eine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Hameln erforderlich. Weiterführende Informationen finden Sie unter: Hinweise zum Artenschutz: Misteln
Die „Handstraußregelung“ nach § 39 Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) durchbricht das generelle Verbot des § 39 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG und gestattet es, wild lebende Blumen, Gräser, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige wild lebender Pflanzen in geringem Umfang zu privaten Zwecken aus der Natur zu entnehmen. Dies darf aber nur an Stellen erfolgen, die keinem Betretungsverbot unterliegen (also außerhalb von Naturschutzgebieten).
Für das private Pflücken gilt die kleine Menge des sogenannten „Handstraußes“ - also ungefähr so viel, wie man mit einer Hand fassen kann. Die erlaubte Entnahme aus der Natur gilt aber nur für Wildpflanzen, die nicht besonders und/oder streng geschützt sind. Zu den geschützten Arten zählen z.B. Krokusse, Schachblumen und Knotenblume / Märzenbecher.
Bei der gewerblichen Nutzung von nicht besonders und/oder streng geschützten Pflanzenarten sind folgende Hinweise zum Artenschutz zu beachten:
Hinweise zum Artenschutz: Gewerbsmäßiges Entnehmen, Be- oder Verarbeiten wilder Pflanzen














































































































































































































































































































































































































































































































































