Willkommen kleiner neuer Mensch!

Die Geburt des Kindes ist für die Eltern immer ein herausragendes Ereignis. Damit Sie nach der Geburt schnellstmöglich Geburtsurkunden und Bescheinigungen für Ihr Kind erhalten können, möchten wir Ihnen im Vorfeld einige Hinweise geben.

Denn: Finanzielle Leistungen wie zum Beispiel Mutterschaftshilfe, Kindergeld und Elterngeld werden nur gegen Vorlage einer Geburtsurkunde oder einer entsprechenden Bescheinigung ausgezahlt. Sofern Ihr Kind in Hameln geboren wird, ist das Standesamt Hameln für die Beurkundung der Geburt zuständig. Bitte lesen Sie sich die folgenden Punkte gut durch. Beachten Sie, dass die Aufzählung nur eine allgemeine Übersicht ist. In Einzelfällen kann es sein, dass Sie noch weitere Unterlagen einreichen müssen.

Zur Beurkundung einer Geburt sind beim Standesamt Hameln (Osterstraße 2) vorzulegen:

Bitte legen Sie Original-Urkunden vor! Nach Beurkundung erhalten Sie alle Originale zurück.

  • Eheurkunde
  • Geburtsurkunden oder beglaubigte Abschriften aus den Geburtenregistern beider Elternteile
  • Personalausweise
  • wenn eingebürgert: Einbürgerungsurkunden
  • internationale Eheurkunde oder Eheurkunde mit Übersetzung oder die deutsche Eheurkunde
  • Heimatreisepässe und wenn vorhanden: Flüchtlingsausweise
  • Aufenthaltstitel
  • Geburtsurkunden mit Übersetzungen
  • Geburtsurkunden beider Elternteile (wenn die Vaterschaft anerkannt wurde)
  • Vaterschaftsanerkennung vom Jugendamt/Standesamt
  • evtl. Sorgeerklärung vom Jugendamt
  • evtl. Namenserklärung
  • Personalausweise
  • wenn eingebürgert: Einbürgerungsurkunden
  • internationale Geburtsurkunden oder Geburtsurkunden mit Übersetzung beider Elternteile (wenn die Vaterschaft anerkannt wurde)
  • Heimatreisepässe und wenn vorhanden: Flüchtlingsausweise
  • Aufenthaltstitel
  • Vaterschaftsanerkennung vom Jugendamt/Standesamt
  • evtl. Sorgeerklärung vom Jugendamt
  • evtl. Namenserklärung
  • Eheurkunde der letzten Ehe mit Scheidungsvermerk oder
  • Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • Geburtsurkunde
  • Personalausweis

Sie können Ihre Unterlagen, die wir für die Beurkundung benötigen:

  • direkt im Standesamt, Hochzeitshaus, Osterstraße 2, in den Briefkasten werfen
  • per Post schicken an: Standesamt Hameln, Osterstraße 2, 31785 Hameln
  • beim Standesamt Hameln, Osterstraße 2 in Hameln persönlich abgeben

zu den Öffnungszeiten: Dienstags 8.30 bis 15 Uhr und Mittwochs 8.30 bis 13 Uhr

oder Sie vereinbaren telefonisch einen Termin für einen anderen Tag (05151/202-1434 oder 1431)

Sie bekommen gebührenfreie Geburtsurkunden für die

  • Krankenkasse
  • den Elterngeldantrag
  • und den Kindergeldantrag

Bitte teilen Sie mit, wie viele gebührenpflichtige Urkunden Sie benötigen (siehe Rückseite „gelbes Formular“).

Sie können die Gebühren in bar Ihren Unterlagen beizufügen (wir übernehmen keine Haftung)

oder Sie beantragen die gewünschten kostenpflichtigen Urkunden online unter https://service.hameln.de/

Online können Sie mit Kreditkarte, Giropay, PayPal und paydirekt bezahlen.

Nach der Beurkundung der Geburt erhalten Sie gebührenfreie Geburtsurkunden für die Krankenkasse, den Elterngeldantrag und den Kindergeldantrag.

Jede weitere Urkunde ist kostenpflichtig. 

Eine Geburtsurkunde (alle Formate) kostet 15 Euro, jede weitere kostet 7,50 Euro.

Eine mehrsprachige Urkunde (internationale Urkunde) kostet 15 Euro, jede weitere kostet 7,50 Euro.

Bitte zahlen Sie im Standesamt, wenn möglich, mit EC- oder Kreditkarte.

 

Kostenpflichtige Urkunden können Sie auch online unter https://service.hameln.de/ beantragen.

Online können Sie mit Kreditkarte, Giropay, PayPal und paydirekt bezahlen.

 

Sie erhalten im Krankenhaus das Formular, in welches Sie den gewünschten Vornamen für Ihr Kind eintragen müssen. Dabei sollten Sie sorgfältig entscheiden, da nach der Beurkundung der Geburt der Vorname des Kindes nicht mehr geändert werden kann – auch nicht in der Schreibweise.