Tiergehege
Die Errichtung, Erweiterung, der Betrieb sowie wesentliche Änderungen eines Tiergeheges im Bereich der Stadt Hameln sind der Unteren Naturschutzbehörde mindestens einen Monat im Voraus anzuzeigen (§ 43 Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz).
Für die Anzeige kann das hinterlegte Anzeigeformular genutzt werden.
Tierbestandsmeldungen
Bei der Haltung von besonders geschützten Wirbeltieren ist eine Meldung an den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) notwendig (§ 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung bzw. § 3 Abs. 2 BWildSchV).
Auf der Internetseite vom NLWKN können die Formulare zur Tierbestandsmeldung heruntergeladen werden.











































































































































































































































































































































































































































































































































