Wichtiges und Wissenswertes zur Tierhaltung

Tiergehege

Die Errichtung, Erweiterung, der Betrieb sowie wesentliche Änderungen eines Tiergeheges im Bereich der Stadt Hameln sind der Unteren Naturschutzbehörde mindestens einen Monat im Voraus anzuzeigen (§ 43 Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz).

Für die Anzeige kann das hinterlegte Anzeigeformular genutzt werden.

Info-Blatt: Tiergehege

Anzeigeformular Tiergehege

 

Tierbestandsmeldungen

Bei der Haltung von besonders geschützten Wirbeltieren ist eine Meldung an den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) notwendig (§ 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung bzw. § 3 Abs. 2 BWildSchV).

Auf der Internetseite vom NLWKN können die Formulare zur Tierbestandsmeldung heruntergeladen werden.