Zur Begrenzung der Emissionen von Schadstoffen

Anlagenregister 44. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

 

Die Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (44. BImSchV) enthält Vorschriften zur Begrenzung der Emissionen von Schadstoffen aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft und damit zur Verringerung der atmosphärischen Emissionen im Allgemeinen und der von solchen Emissionen ausgehenden potenziellen Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt. Ohne weitere Anordnung der Immissionsschutzbehörde gilt die 44. BImSchV direkt für den Anlagenbetreiber und ist anzuwenden, wenn die betriebene Anlage unter den Anwendungsbereich des § 1 der 44. BImSchV fällt.

Neu zu errichtende sowie bestehende Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 1 Megawatt bis 50 Megawatt müssen der zuständigen Behörde angezeigt werden. Grundlage ist § 6 der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (44. BImSchV).

 

Die Anzeige ist schriftlich oder elektronisch* bei der Stadt Hameln einzureichen.

 

Betroffen sind beispielsweise:

  • größere Heizungs- oder Energieerzeugungsanlagen in Gewerbe- und Industriebetrieben
  • Blockheizkraftwerke
  • Anlagen zur Wärme- oder Stromerzeugung

Die Anzeige muss unter anderem Angaben enthalten zu:

  • Betreiber der Anlage
  • Standort der Anlage
  • Art der Feuerungsanlage
  • eingesetztem Brennstoff
  • Feuerungswärmeleistung

Die Anzeige dient der Erfassung und Überwachung von Anlagen, um Anforderungen des Immissionsschutzes sicherzustellen.

 

Hinweis:

Die Anzeige muss vor der Inbetriebnahme neuer Anlagen erfolgen. Für bestehende Anlagen gelten Übergangsregelungen nach der 44. BImSchV.

Die Stadt Hameln hat als zuständige Behörde gemäß § 36 Abs. 1 der 44. BImSchV ein Register mit Informationen über jede gemäß § 6 zu registrierende Feuerungsanlage zu führen (Anlagenregister) und zu veröffentlichen. Das Register mit den angezeigten Feuerungsanlagen in der Zuständigkeit der Stadt Hameln finden Sie unter Dokumente auf dieser Seite. Weitere Anlagen auf dem Gebiet der Stadt Hameln können in den Zuständigkeitsbereich des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes fallen.

Dokumente

 

Ansprechperson zum Immissionsschutz

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Telefonisch unter 05151/202-1959 oder 05151/202-1813

oder per E-Mail unter

untere-immissionsschutzbehoerde@hameln