Schützenswertes Grün in und um Hameln

Manchmal kommt es vor, dass ein Baum gefällt werden muss - weil er zum Beispiel die öffentliche Sicherheit gefährdet. Oder er so stark beschädigt ist, dass er keine "Überlebenschance" hat. Muss ein Baum gefällt werden, gibt es eine genaue Liste, aus der hervorgeht, wie genau die Menge der Ausgleichspflanzen je Fällung geregelt ist. Die Stadt verfolgt also immer das Ziel, das Grün zu erhalten.

Die Baumschutzsatzung der Stadt wurde per Ratsbeschluss am 19.12.2018 außer Kraft gesetzt. Die Satzung zur Aufhebung der Baumschutzsatzungen der Stadt Hameln stellen wir Ihnen als Download zur Verfügung.

Grundlage für den kommunalen Baumschutz bildet das Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz). Sie können es beim Bundesamt für Naturschutz nachlesen. Das Gesetz sichert auch, dass Bäume aufgrund ihrer Seltenheit, Schönheit, Eigenart oder Bedeutung für die Wissenschaft unter Schutz gestellt werden können. Wenn nötig, kann sogar der Bereich um den Baum herum diesen Schutz genießen. Unter diesen Schutz fallen in Hameln etwa 26 Bäume, die Naturdenkmäler genannt werden. Sie sind durch die Naturdenkmalverordnung der Stadt Hameln geschützt. 

Sollten Sie einen privaten Baum fällen müssen, unterliegt dieser zwar keiner Baumschutzsatzung, es kann aber sein, dass die Eingriffsregelung nach Bundesnaturschutzgesetz ausgelöst wird. Weitere Informationen dazu erhalten sie hier.

Fällen und Nachpflanzen

Wir stellen Ihnen die aktuellste Liste der geplanten Baumfällungen und Nachpflanzungen als Download zur Verfügung. So können Sie sich immer über Veränderungen im direkten Wohnumfeld informieren. Zusätzlich zu dieser Veröffentlichung wird es bei gravierenden Veränderungen der Straßenbaumbepflanzung eine Anliegerinformationen oder sogar Anliegerversammlungen geben. Bitte beachten Sie aber: Wenn aus Sicherheitsgründen schnell gehandelt werden muss, der Baum sofort gefällt werden muss, ist eine Information manchmal erst im Nachhinein möglich. Zudem ist es uns aufgrund von vergabe- und haushaltsrechtlichen Bestimmungen nicht immer möglich, Bäume direkt im Anschluss nachzupflanzen. So kann es innerhalb der Jahre zu Verschiebungen kommen. Wir versuchen (mit den zur Verfügung stehenden Mitteln und Möglichkeiten) möglichst viele Bäume am Stück nachzupflanzen.