Das Gewerbezentralregister erfasst Vergehen gegen das Gewerberecht. Ein Auszug ist also ein Führungszeugnis für Gewerbetreibende, den sie bei bestimmten geschäftlichen Aktivitäten vorlegen müssen. Den Auszug aus dem Gewerbezentralregister stellt ausschließlich das Bundeszentralregister in Bonn für Personen und eingetragene Firmen aus.
Die Gebühr für einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beträgt 13 Euro.
Den Antrag darauf können Sie bei uns stellen, wenn Sie in Hameln mit einer Wohnung bzw. Gewerbe gemeldet sind. Wir füllen Ihren Antrag aus, wenn Sie persönlich bei uns vorbeikommen. Da es sich um ein "höchstpersönliches Rechtsgeschäft" handelt, können Sie sich leider nicht vertreten lassen. Bitte beachten Sie also:
- wird der Auszug von einer Person angefordert, erfolgt die Beantragung am Wohnsitz der Person und es ist keine Vertretung möglich
- wird der Auszug vom Betrieb angefordert, erfolgt die Beantragung am Sitz der Firma. Die Beantragung erfolgt durch den Geschäftsführer und ist auch schriftlich möglich, wenn ein Handelsregisterauszug vorgelegt werden kann
Sie können Ihren Gewerbezentralregisterauszug online beantragen, sofern Sie einen elektronischen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel besitzen. In schwierigen Einzelfällen fragen Sie uns bitte.
Bitte bringen Sie mit:
- Für Personen: Ihren Personalausweis, Reisepass oder ausländischen Pass
- Für eingetragene Firmen: Auszug aus dem Handelsregister, Personalausweis oder Reisepass. Achtung: Zu beantragen vom Geschäftsführer persönlich oder eine vom Geschäftsführer bevollmächtigte Person