Sonnenenergie - Ressourcen vom Dach nutzen

Die Photovoltaik ist eine ausgereifte Technik zur Stromerzeugung und mittlerweile keine Seltenheit mehr auf Hamelns Dächern. Dennoch gibt es ein großes Potenzial zur Nutzung der Sonnenenergie. Sie ermöglicht eine CO2-freie und dezentrale Energieerzeugung. Ob Ihr Dach für eine Photovoltaikanlage gegeeignet ist, können Sie mit dem Solarkataster der Stadt herausfinden.

Wie funktioniert das Solarkataster?

Es wurden Luftbilder (siehe unten) vom gesamten Stadtgebiet mit einer Fläche von 102,3 Quadratkilometern und insgesamt 48.584 Dachflächen fotogrammetrisch ausgewertet. Seit Juli 2011 ist diese auf Luftbildern basierende Analyse online verfügbar. Mit wenigen Mausklicks können Sie herausfinden, ob sich Ihre Dachfläche für die solare Nutzung eignet. 

Welche Infos liefert das Solarkataster?

Mittels der interaktiven Karte des Solarkatasters erhalten Sie auf Basis der berechneten Daten folgende Angaben:

  • Eignungsgrad der Dachfläche (1-3)
  • Ausrichtung des Gebäudes in Grad
  • Dachneigung in Grad
  • mögliche Modulfläche in Quadratmeter
  • möglicher Stromertrag in Megawattstunden pro Jahr
  • mögliche Gesamtleistung in Kilowatt Peak
  • CO2-Einsparpotenzial in Tonnen

Wie zuverlässig sind die Angaben?

Aufgrund der modellhaften Berechnung gibt das Solarkataster keine Aussage über die tatsächliche Nutzbarkeit. Denn die kann zum Beispiel durch Dachaufbauten, die Art der verwendeten Materialien oder Verschattung eingeschränkt sein. Wenn Sie sich also tatsächlich für eine Solaranlage auf Ihrem Dach interessieren, ist eine Beratung vor Ort wichtig. Weitere Informationen erhalten Sie in der Informationsschrift "In 10 Schritten vom Solarkataster zur eigenen Solaranlage".

Brauche ich für eine Photovoltaikanlage eine Genehmigung?

In den meisten Fällen können Sie Solaranlagen auf Ihrer Dachfläche ohne weitere bauordnungs- oder planungsrechtliche Genehmigungen anbringen. Es gibt aber auch Ausnahmen, in denen Sie eine Baugenehmigung benötigen, zum Beispiel in den sogenannten "Reinen Wohngebieten" nach Baunutzungsverordnung (BauNVO), wo sie nur im Einzelfall zugelassen werden können. Wir empfehlen Ihnen daher, sich vorab bei der Bauaufsicht zu informieren.

Wie sieht es mit dem Denkmalschutz aus?

Ist das Gebäude, auf dem Sie eine Solaranlage anbringen möchten, ein geschütztes Einzelkulturdenkmal oder Teil einer denkmalgeschützten Gesamtanlage, benötigen Sie in beiden Fällen eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung. Von der Unteren Denkmalschutzbehörde wird für jeden Einzelfall geprüft, ob die Voraussetzungen für eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung vorliegen. Dafür müssen Sie ein Antragsformular ausfüllen.

Für den Bereich der Hamelner Altstadt gelten darüber hinaus die "Örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung von Gebäuden in der Altstadt der Stadt Hameln". Gemäß Paragraph 7 dieser Satzung sind auf den Dächern Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie (Kollektoren, Photovoltaik) ausnahmsweise zuässig. Aber nur, wenn sie das Erscheinungsbild nicht allzu umfangreich beeinträchtigen. Auch hier wird jeder Einzelfall genau geprüft. Die Ausnahme ist schriftlich, ansonsten jedoch formlos zu beantragen.

Was sollte ich bei meiner Photovoltaikanlage beachten?
Aus gestalterischen Gründen sollten Sie darauf achten, dass

  • die Modulreihen parallel zu den Gebäudekanten in einer Flucht ausgerichtet sind und Versprünge beziehungsweise Unregelmäßigkeiten, vor allem in sichtbaren Bereichen, vermieden werden
  • der gleiche Abstand der Module zu den jeweiligen Dachrändern eingehalten wird und die Abstände der Modulreihen untereinander gleichmäßig sind
  • keine Lücken in den Reihen entstehen. Bei unvermeidbaren Unregelmäßigkeiten im sichtbaren Bereich sollte die Verwendung von Blindelementen überprüft werden
Blick auf den Rathausplatz im Solarkataster: Rot bedeutet, dass die Fläche sehr gut für eine Solaranlage geeignet ist. Orange signalisiert ein "Gut", gelb hingegen eine bedingte Eignung.

 

Rechtliche Hinweise

  1. Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich einer ersten Potenzialanalyse für die Nutzung von Solarenergie. Dies ersetzt nicht die weiterhin erforderliche fachmännische Prüfung und Begutachtung des Einzelobjekts vor Bau und Nutzung einer Solaranlage. Eine bestimmte Eignung wird nicht zugesichert. Diese bedarf der Prüfung des Einzelfalls.
  2. Die vorliegenden Daten und Informationen wurden unter Anwendung wissenschaftlicher Sorgfalt und Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik erhoben. Die Stadt Hameln übernimmt gleichwohl keinerlei Gewähr für ihre Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität. Haftungsansprüche gegen die Stadt Hameln, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen beziehungsweise durch die Nutzung fehlerhafter oder unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens der Stadt Hameln kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
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