Wichtiges für alle Existenzgründer ...

Mit Beginn einer gewerblichen Tätigkeit beginnt auch die Anzeigepflicht eines Gewerbes. Ein Gewerbe ist jede nicht sozial unwertige, selbstständige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausgeübte Tätigkeit. Über die Gewerbeanzeige werden Finanzamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Amtsgericht, Berufsgenossenschaften und das Gewerbeaufsichtsamt informiert.

Persönliche Vorsprachen sind vorzugsweise nach Terminvereinbarung möglich.

Alternativ können Sie auch das Online-Portal nutzen: Terminanfrage - Gewerbeamt | Serviceportal Stadt Hameln 


Gewerbemeldung online einreichen

Ihre Gewerbeanzeige können Sie im Online-Portal oder per E-Mail einreichen.

Bitte senden Sie Ihre vollständigen Unterlagen an:
sievert@hameln.de

Die hierfür erforderlichen Dokumente finden Sie auf dieser Seite.
Bitte beachten Sie, dass je nach Art Ihres Gewerbes weitere Nachweise erforderlich sein können.

Folgende Unterlagen benötigen wir in jedem Fall (Kopie, Foto oder Scan):

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (sofern Sie nicht im Stadtgebiet Hameln wohnen)
  • Aufenthaltstitel (bei drittstaatsangehörigen Personen)

Je nach Art des Gewerbes zusätzlich:

  • Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister (bei eingetragenen natürlichen oder juristischen Personen sowie Personengesellschaften)
  • Handwerkskarte, sofern Sie einen Handwerksbetrieb führen möchten
  • Erforderliche Erlaubnisse (z. B. nach §§ 33c, 33i, 34c GewO, Güterkraftverkehr etc.)
  • Bei Gaststättenanzeigen (einschließlich Shisha-Bars):
    Quittung über die Beantragung eines Führungszeugnisses und des Gewerbezentralregisterauszugs zur Vorlage bei einer Behörde

Wenn Sie Ihre Gewerbeanzeige schriftlich einreichen, geben Sie bitte unbedingt eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse an, damit wir Sie bei Rückfragen erreichen können.

Die Gewerbeanmeldung sowie die Um- und Abmeldung eines Gewerbes kosten jeweils 36,50 Euro.


Besondere Erlaubnisse oder Anzeigepflichten

Auch für folgende Tätigkeiten ist eine gesonderte Erlaubnis bzw. Anzeige erforderlich:

  • Reisegewerbe
  • Wanderlager