Ein kleines Wort mit großer Bedeutung

Das Trauzimmer im Hochzeitshaus.

So schön und romantisch eine Hochzeit ist – eine Eheschließung muss offiziell angemeldet werden und das bringt ein klein wenig Papierkram mit sich. Die Mitarbeiter/innen des Standesamtes stehen Ihnen bei diesen Punkten und auch bei weiteren Fragen zur Seite. 

Wenn beide Verlobte die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, lesen Sie sich die unten aufgeführten Punkte bitte sorgfältig durch. Sollten Sie eine andere Staatsangehörigkeit haben, können Sie telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch (Termin erforderlich) anfragen, welche Unterlagen erforderlich sind.

An welches Standesamt müssen wir uns wenden?

Zuständig für die Anmeldung Ihrer Hochzeit ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer von Ihnen seinen Haupt- oder auch Nebenwohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Wenn Sie mehrere Wohnsitze haben, können Sie zwischen den zuständigen Standesämtern wählen.

Müssen beide Verlobte bei der Anmeldung vor Ort sein?

Ja, eigentlich sollten beide Verlobte die geplante Eheschließung persönlich im Standesamt anmelden. Ist jedoch einer von Ihnen aus einem wichtigen Grund verhindert, kann eine Vollmacht auf den anderen Verlobten oder einen Vertreter übertragen werden. In diesem Fall muss die Person, die nicht zur Anmeldung erscheinen kann, eine entsprechende Vollmacht vom Standesamt ausfüllen und unterschreiben.

Brauchen wir einen Termin, um die Anmeldung vorzunehmen?

Ja, bitte sprechen Sie einen Termin mit uns ab. Ihre zuständige Ansprechpartnerin bzw. Ihren zuständigen Ansprechpartner finden Sie hier.

Was erwartet uns bei der Anmeldung?

Der Standesbeamte/die Standesbeamtin betreut Sie während der kompletten Anmeldung. Es werden Ihre Unterlagen durchgesehen und der Standesbeamte spricht den Ablauf der Trauung mit Ihnen durch. Im Gespräch können Sie, wenn Sie möchten, ein wenig von sich erzählen. Der Standesbeamte kann diese Informationen in die Traurede einfließen lassen und ihr so eine persönliche Note verleihen.

Welche Unterlagen müssen wir mitbringen?    
Waren Sie schon einmal verheiratet? Nein aktuelle, beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate)
  Ja Eheurkunde mit Auflösung der Ehe UND beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister ODER ausländische Heiratsurkunde im Original + Übersetzung
Wurde die Vorehe durch ein Gerichtsurteil aufgelöst? Ja Urteil mit Rechtskraftvermerk
Wurden Sie adoptiert? Ja Geburt im Inland: aktuelle (nicht älter als 6 Monate), beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister ODER Geburt im Ausland: aus der vorzulegenden Urkunde müssen die Annehmenden und die leiblichen Eltern erkennbar sein
Haben Sie die deutsche Staatsbürgerschaft durch Geburt erhalten? Ja Nichts zu beachten, soweit Sie Spätaussiedler sind, ist die Bescheinigung nach § 15 Bundesvertriebenengesetz und der Nachweis über eine eventuelle Namenserklärung vorzulegen
  Nein Nachweis über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (Einbürgerungsurkunde)
Haben Sie gemeinsame Kinder? Ja Geburtsurkunde
Haben Sie Kinder, die den Ehenamen ebenfalls annehmen? Ja Geburtsurkunde, Sorgerechtserklärung – soweit abgegeben oder Negativbescheinigung vom Jugendamt (hierzu bitte beim Standesamt nachfragen)

Ist es eigentlich Pflicht Trauzeugen zu haben?

Nein, das ist allein Ihre Entscheidung. Eine gesetzliche Verpflichtung besteht nicht.

Können wir unseren Ehenamen nachträglich ändern?

Nein, wenn der Ehename einmal festgelegt wurde, kann er nachträglich nicht mehr geändert werden. Bedenken Sie also, dass diese Entscheidung wohlüberlegt sein will. Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema telefonisch oder während der Anmeldung.

Wir wollen im Hochzeitshaus heiraten. Wie viele Personen können an der Trauung teilnehmen?

In das Trauzimmer des Hochzeitshauses können Sie derzeit 28 Gäste (inkl. Trauzeugen) mitbringen. Der Zugang zum Trauzimmer ist über die ersten drei Stufen mit dem Liftaufzug erreichbar. Hierzu steht Ihnen das Standesamtteam gerne zur Verfügung. Persönliche Wünsche können mit dem Standesbeamten besprochen werden. Wir bemühen uns, sie zu verwirklichen. Eine Musikanlage für CDs oder USB-Stick ist vorhanden.

Zu welchen Uhrzeiten können wir uns trauen lassen?

Hochzeiten sind im Standesamt zu den unten aufgeführten Zeiten möglich. Auch samstags können Sie sich im Hochzeitshaus trauen lassen: möglich ist das an jedem 2. und 4. Samstag im Monat (nicht an Feiertagen, bitte beachten Sie die Ausnahmen für das Jahr 2024). Wenn Sie auf der Suche nach besonderen Terminen sind, können wir Ihnen auch weiterhelfen.

Uhrzeiten für Trauungen  
Dienstag 9 bis 14 Uhr
Mittwoch 9 bis 12 Uhr
Donnerstag 9 bis 15 Uhr
Freitag 9 bis 13 Uhr
Samstag nur an jedem 2. und 4. Samstag im Monat, bitte beachten Sie die Ausnahmen (unten)
Gemütlichkeit pur: das Kaminzimmer im Museum

Können wir auch samstags heiraten?

Ja, auch im Jahr 2024 können Sie sich in Hameln von März bis Dezember jeden 2. und 4. Samstag im Monat trauen lassen. Ausnahme: Im Mai trauen wir am 1. und am 4. Samstag und im Dezember trauen wir nur am 2. Samstag.

Können wir auch außerhalb des Hochzeitshauses heiraten?

Gerne kann man in Hameln auch an anderen Orten heiraten: es gibt Schiffstrauungen, auch im Kaminzimmer des Museums kann geheiratet werden.

Schiffstrauungen sind an Bord der "Pluto" und auf den Schiffen der Flotte Weser wie z.B. "Die Hameln", "Karlshafen" und "Holzminden" möglich. Der Zugang zu dem jeweiligen Traumraum ist nicht barrierefrei. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Marinekameradschaft und der Flotte Weser.

Sie können sich auch im Kaminzimmer des Museums trauen lassen. Hier herrscht pure Gemütlichkeit und der Raum lädt dazu ein, Trauungen mit kleinen Gesellschaften zu vollziehen. Trauungen im Kaminzimmer sind ausschließlich an jedem ersten Freitag des Monats, zwischen 10 Uhr und 14 Uhr möglich (März bis November 2024). Hier sind Sitzplätze für bis zu 20 Gäste (inklusive Trauzeugen) vorhanden. Der Zugang ist nicht barrierefrei.

Wir wollen nicht in Hameln heiraten. Was müssen wir tun?

In diesem Fall verfahren Sie wie zuvor beschrieben. Wir leiten die Unterlagen an das ausgewählte Standesamt weiter. Genauso kann das Standesamt Hameln Eheschließungen von Paaren durchführen, die außerhalb ihren Wohnsitz haben.

Was müssen wir sonst noch beachten?

Die Anmeldung der Eheschließung hat sechs Monate Gültigkeit. Nur innerhalb dieses Zeitraumes können Sie einen Trautermin festlegen.