Unter besonderem Schutz

Im Hamelner Stadtgebiet gibt es 26 Naturdenkmale, die gemäß Paragraph 28 Bundesnaturschutzgesetz einem besonderen Schutz unterliegen.

Es handelt sich dabei um Einzelschöpfungen der Natur, zum Großteil um alte Bäume, die wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit unter Schutz stehen. Neben den Bäumen gibt es auch Findlinge, die wegen ihrer naturgeschichtlichen Bedeutung geschützt sind.

Alle Details können Sie in der Naturdenkmalverordnung nachlesen.

Die Standorte der Naturdenkmale finden Sie im Bürger-GIS