Dem Leerstand in der Innenstadt entschlossen entgegentreten

Sie haben eine spannende Geschäftsidee und möchten einen neuen Laden in der Hamelner Innenstadt eröffnen?

Kreativität und gute Konzepte belohnen wir: Im Rahmen des Förderprogramms "Hameln handelt!" unterstützt die Stadt Hameln Unternehmensgründungen, aber auch Unternehmensnachfolgen. Die Stadt möchte Geschäftsleuten aus den Bereichen Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungen damit Sicherheit bieten und ihnen in der oft schwierigen Startphase zur Seite stehen.

Eröffnen Sie ein neues Geschäft, so übernimmt die Stadt für die ersten zwölf Monate die vollständige Nettokaltmiete – bis zu einer Höhe von 5.000 Euro monatlich. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, maximal 5.000 Euro für einen Zuschuss zu den Ladenbaukosten (inklusive Renovierung) zu erhalten.

Sie übernehmen ein Ladenlokal und treten somit ebenfalls dem Leerstand in unserer Innenstadt entgegen? Auch das wird belohnt: In diesem Fall übernimmt die Stadt ein Jahr lang die halbe Nettokaltmiete - bis zu einem Betrag von 2.500 Euro monatlich.

Anträge können erst ab dem 1. Januar 2024 eingereicht werden.

Das klingt für Sie nur wie ein schöner Traum? Wir zeigen Ihnen, dass es möglich ist!

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Die Stadt möchte nicht nur die Zahl der Leerstände verringern – wir suchen Kreativität und Einzigartigkeit. Hierfür brauchen wir Ihre Geschäftsidee mit einem gewissen Alleinstellungsmerkmal. Ziel ist es, die Hamelner Innenstadt als attraktives Einkaufszentrum und Erlebnisraum zu erhalten – mit unverwechselbaren, individuellen Angeboten. Nur so ist es möglich, Kundschaft aus dem großen Einzugsgebiet dauerhaft anzusprechen.

„Hameln handelt!“ lautet die Überschrift der Leerstandsoffensive. Der Name ist Programm – er richtet sich an potenzielle Gründer, umschreibt aber auch die Aktivitäten von Rat und Verwaltung. Der Hamelner Rat hat für das Programm einen jährlichen Betrag in Höhe von 400.000 Euro bereitgestellt.

Interessiert? Folgende Dinge sollten Sie vorlegen können:

Für die Beantragung einer Förderung wird unter anderem ein vollständiger und schlüssiger Businessplan benötigt, der sich mit allen für die Gründung relevanten Inhalten befasst. Hierzu zählen neben einer ausführlichen Beschreibung auch eine Kapitalbedarfs-, Finanzierungs-, Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung. Hilfestellung bei der Erstellung eines Businessplans bietet unter anderem die Gründerplattform des Bundeswirtschaftsministeriums. Bei Fragen rund um den Businessplan können sich Interessierte auch an die Wirtschaftsförderung der Stadt Hameln wenden.

Bewerber, die in die engere Auswahl kommen, präsentieren ihre Geschäftsidee dem Team der Wirtschaftsförderung der Stadt Hameln. Unter welchen genauen Voraussetzungen Förderungen beantragt werden können, finden Sie in unserer Richtlinie, die neben dem Antragsvordruck auf dieser Internetseite zu finden ist. 

Bitte beachten Sie, dass jedem Antrag eine De-minimis-Erklärung beizufügen ist, aus der ersichtlich ist, dass der Antragsteller den aktuell zulässigen Höchstbetrag gemäß der De-minimis-GVO der EU nicht überschreitet. Das notwendige Formular steht an dieser Stelle zum Download bereit:

Sollten Sie Fragen zum Förderprogramm haben, schreiben Sie uns gerne eine Mail an wirtschaftsfoerderung@hameln.de oder rufen Sie uns an:

05151/202-3230 oder 05151/202-3228