Petri Heil! Angeln mit dem Segen der Verwaltung

Sie wollen einen Angelausflug machen? Voll ausgerüstet und still am See auf den dicken Fisch warten? Dann sollten Sie vorher an Ihren Angelschein denken. Deutsche und Angehörige der alliierten Streitkräfte (ab dem 14. Lebensjahr) erhalten unter bestimmten Voraussetzungen bei uns einen Fischereischein.

Der Schein ist unbegrenzt gültig. Die einmalige Gebühr für einen Fischereischein beträgt 45 Euro.

Bitte bringen Sie mit:

  • Nachweis einer Sportfischerprüfung eines anerkannten Fischerei-Landesverbandes
    oder Nachweis des Patent als Küstenfischer
  • Personalausweis, Reisepass oder ausländischer Pass
  • ein Lichtbild
  • alliierte Streitkräfte: außerdem eine Bescheinigung Ihrer militärischen Einheit

Wenn Sie in einem Binnengewässer, in dem Sie nicht Fischereiberechtigter oder Fischereipächter sind, fischen wollen, benötigen Sie neben dem Fischereischein in jedem Fall eine von der Berechtigten/dem Berechtigten ausgestellte Bescheinigung, dass Sie fischen dürfen (Fischereierlaubnisschein). Der Fischereierlaubnisschein (Angelkarte), ist bei der Eigentümerin/dem Eigentümer oder der Fischereipächterin/dem Fischereipächter des Gewässers einzuholen.

Fragen hierzu können oft die örtlichen Fischereivereine beantworten. Für die Weser und die Gewässer im Überschwemmungsgebiet wenden Sie sich bitte an die zuständige Weserfischereigenossenschaft Hameln (Weser II).