Häufig gestellte Fragen und ihre Antworten

Anbei stellen wir Ihnen eine Übersicht der häufig gestellten Fragen und ihrer Antworten zum Blindgängerfund an der Springer Landstraße zur Verfügung. Diese Liste wird laufend aktualisiert.

Informationsflyer für Betroffene mit Handlungsanweisungen und Fahrplan des Evakuierungsbusses

 

Häufig gestellte Fragen und ihre Antworten in anderen Sprachen:

 

Was ist passiert?

Wo liegt der Blindgänger?

Der Blindgänger befindet sich auf dem Parkplatz der BHW Bausparkasse parallel zur Springer Landstraße in etwa zehn bis elf Metern Tiefe.

Wie wurde der Blindgänger entdeckt?

An dieser Stelle soll ein großer Solarpark errichtet werden. Für die Arbeiten musste das Privatunternehmen eine sogenannte „Kampfmittelfreiheit“ bescheinigen. Dafür wurden über das Landesamt für Geoinformation und Landvermessung Niedersachsen (LGLN) historische Luftbilder ausgewertet. Dabei wurde zunächst ein Bombenverdachtspunkt festgestellt und weiter untersucht.

Wann wurde der Blindgänger bestätigt?

Der Verdachtspunkt, also die Stelle, an welcher der Blindgänger vermutet wurde, wurde durch ein Fachunternehmen in den letzten Wochen aufwendig hergerichtet. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst Niedersachsen (KBD) hat den Punkt dann weiter untersucht und am Mittwoch, 15. April, bestätigt, dass dort eine nicht explodierte Fliegerbombe aus dem Zweiten Weltkrieg liegt.

Was ist es für ein Blindgänger?

Es handelt sich um eine nicht explodierte Fliegerbombe aus dem Zweiten Weltkrieg. Vermutlich ist es eine 20-Zentner-Bombe.

Besteht eine akute Gefahr?

Nach aktuellen Erkenntnissen der Fachleute: Nein, es besteht aktuell keine akute Gefahr. Es ist nicht erforderlich, dass kurzfristig einzelne Bereiche geräumt werden müssen. Eine Evakuierung erfolgt erst am Tag der Bombenentschärfung am 26. April.

Was passiert nun mit dem Blindgänger?

Der Blindgänger wird durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst Niedersachsen (KBD) am Sonntag, 26. April, entschärft. Für die Entschärfung müssen Teile der Hamelner Bevölkerung evakuiert werden.

 

Die Evakuierung

Wann soll evakuiert werden?

Am Sonntag, 26. April werden Teile der Hamelner Bevölkerung evakuiert. Sie müssen ihre Häuser und Wohnungen bis spätestens 7 Uhr verlassen haben.

Darf ich am Sonntag in den Evakuierungsradius hineinfahren, um jemanden abzuholen?

Wichtig ist, dass Sie den Bereich bis 7 Uhr wieder verlassen haben. Wenn Sie z.B. einen betroffenen Verwandten aus dem Gebiet abholen möchten, stellen Sie sicher, dass Sie ausreichend Zeit für das Abholen einplanen, um bis 7 Uhr das Gebiet wieder verlassen zu haben. Nach 7 Uhr darf das Gebiet nicht betreten werden. Bitte beachten Sie, dass ab 6 Uhr die B 1 im Stadtgebiet voll gesperrt wird. Auch die Ortsdurchfahrt B 217 kann ab 6 Uhr nicht mehr befahren werden.

Wer wird evakuiert?

Anwohnerinnen und Anwohner in einem Umkreis von 1.500 Metern um den Fundort müssen ihre Wohnungen und Häuser am 26. April, bis 7 Uhr, verlassen haben.

Warum ist es jetzt ein 1.500 Meter Radius? Es waren doch mal 1.000 Meter?

Bei der Sondierung durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst Niedersachsen hat sich herausgestellt, dass es sich um einen sehr großen Blindgänger handelt – größer als in ersten Vermutungen angenommen. Aus Sicherheitsgründen wurde der Radius um 500 Meter erweitert.

Welche Straßen Evakuierungsbereich und werden am 26. April evakuiert?

Betroffen sind:

  • Adalbert-Stifter-Weg (alle)
  • Ahornweg (alle)
  • Alfred-Papke-Straße (alle) 
  • Alte Heerstraße (alle)
  • Am Dorfplatz (alle)
  • Am Güterbahnhof (alle)
  • Am Pappelhain (alle)
  • Am Remtebach (alle)
  • Amselweg (alle) 
  • An der Krummen Beeke (alle)
  • Apenberg 4 (gerade)
  • Asternstraße (alle)
  • Auf den Steinen (alle)
  • Azaleenweg (alle)
  • Bananenweg (alle)
  • Berliner Straße (alle)
  • Breslauer Straße 2-34A (gerade), 1-45 (ungerade)
  • Buchenweg (alle)
  • Bunsenstraße (alle)
  • Cumberlandstraße 2- 32 (gerade), 1-13 (ungerade)
  • Dornenreeke (alle)
  • Drosselweg (alle)
  • Düth 2-20 (gerade), 1-21 (ungerade)
  • Eike-Kerstein-Straße (alle)
  • Einsiedlerbach 99 (ungerade)
  • Eintrachtweg (alle)
  • Elsterweg (alle)
  • Emdener Straße (alle)
  • Eschenweg (alle)
  • Eugen-Reintjes-Straße (alle)
  • Fasanenweg (alle)
  • Finkenweg (alle)
  • Fluthamelstraße 1-15 (ungerade)
  • Friedrich-List-Straße (alle)
  • Galgenberg (alle)
  • Ginsterstraße (alle)
  • Grasweg (alle)
  • Grenzweg (alle)
  • Großes Osterfeld (alle)
  • Güldener Winkel (alle)
  • Gustav-Heinemann-Weg (alle)
  • Habichtshöhe (alle)
  • Hainbuchenweg (alle)
  • Hamelner Straße (alle)
  • Hammelstein 8-18 (gerade), 3-15 (ungerade)
  • Hannoversche Straße (alle)
  • Haselbusch (alle)
  • Hastenbecker Landstraße 1 (ungerade) 2 (gerade)
  • Hastenbecker Weg 26-90 (gerade) 31-57(ungerade)
  • Heinrich-Lübke-Weg (alle)
  • Heinrich-Schoormann-Weg 1
  • Hessenager (alle)
  • Hildesheimer Straße 2-64 (gerade), 1-43 (ungerade)
  • Hinter den Höfen (alle)
  • Holunderstraße (alle)
  • Hottenbergsfeld (alle)
  • Hurke (alle)
  • Husumer Weg (alle)
  • Im Bögen (alle)
  • Im Duvenanger (alle)
  • Insterburger Straße (alle)
  • Kieler Straße (alle)
  • Klußfeld (alle)
  • Kolonie (alle)
  • Königsberger Straße (alle)
  • Kranichfeld (alle)
  • Kriegerdenkmal (alle)
  • Kuckuck (alle)  
  • Langes Feld (alle)
  • Lerchenanger (alle)
  • Lickbenden (alle)
  • Liebigstraße (alle)
  • Lilienstraße (alle)
  • Lindenweg (alle)
  • Luhbahnstraße (alle)
  • Lübecker Straße (alle)
  • Lüdecken Garten (alle)
  • Marienthaler Straße (alle)
  • Meisenbrink (alle)
  • Meyers Grund (alle)
  • Molanusweg 1 (ungerade)
  • Morgensternstraße 27-37 (ungerade)
  • Moritzweg (alle)
  • Mühlenhof (alle)
  • Nachtigallenweg (alle)
  • Niederes Feld (alle)
  • Osterplatz (alle)
  • Poppendiekweg 2-4 (gerade), 1-7 (ungerade)
  • Rastenburger Straße 2A (gerade)
  • Rohden (alle)
  • Rohrser Breite (alle)
  • Rohrser Kapelle (alle)
  • Rohrser Warte (alle)
  • Röntgenstraße (alle)
  • Rotdornweg (alle)
  • Rudolf-Schmidt-Straße (alle)
  • Saarbrückener Straße (alle)
  • Scheckenblick 76-80 (gerade)
  • Schlehenstraße (alle)
  • Schneidemühler Straße 12-18 (gerade), 25-33 (ungerade)
  • Seelingstädter Straße 49-63 (ungerade) 
  • Sintelsberg 3 (ungerade)
  • Spatzenweg (alle)
  • Springer Landstraße 4 (gerade), 21 (ungerade)
  • St. Georg-Straße (alle)
  • Stüvestraße 1-35 (ungerade)
  • Südkampweg (alle)
  • Tannenweg (alle)
  • Teutberg (alle)
  • Theodor-Heuss-Straße (alle)
  • Tunnelstraße 1A, 1B, 3 (ungerade)
  • Ulmenweg (alle)
  • Veilchenweg (alle)
  • Vogelbeerweg 2-48D (gerade) 1-35 (ungerade)
  • Vogelsang (alle)
  • Vogts Busch (alle)
  • Vor dem Morgenstern (alle)
  • Vor den Gründen (alle)
  • Wacholderweg (alle)
  • Walthausenstraße (alle)
  • Wasserturm (alle)
  • Werner-Peix-Straße (alle)
  • Westrumbstraße (alle)
  • Zeisigbusch (alle)
  • Zum Kalkofen (alle)
  • Zur Lust (alle)

Wie viele Menschen müssen evakuiert werden?

Mit dem neu festgelegten 1.500-Meter-Radius sind nach ersten Schätzungen der Stadtverwaltung etwa 8.500 Bürgerinnen und Bürger betroffen. Beim ursprünglichen 1.000-Meter-Radius wären 3.500 Menschen betroffen gewesen.

Wie lange dauert die Evakuierung?

Bürgerinnen und Bürger müssen ihre Häuser und Wohnungen am Evakuierungstag bis spätestens 7 Uhr verlassen haben. Wann sie in ihre Häuser zurückkehren können, ist unklar. Dies hängt von der Dauer und dem Fortschritt der Entschärfung ab. Bitte beachten Sie, dass sich eine Rückkehr auch bis in die späten Abendstunden ziehen kann.

Wie kann ich mich auf die Evakuierung vorbereiten?

Bitte machen Sie sich Gedanken, wo Sie sich aufhalten können. Sie können zum Beispiel Familienangehörige, Freunde oder Bekannte außerhalb des Evakuierungsbereichs besuchen oder einen Ausflug unternehmen. Denken Sie bitte daran, Medikamente mitzunehmen, falls Sie diese regelmäßig benötigen.

Kann ich mein Haus auch schon am Samstag, 25. April, verlassen?

Früher dürfen Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung selbstverständlich verlassen. Wichtig ist, dass Sie bis spätestens Sonntag, 26. April, 7 Uhr, Ihr Zuhause verlassen haben. Erst nach offiziellem Ende der Evakuierung dürfen Sie zurückkehren.

Wird es Straßensperrungen geben?

Ab 6 Uhr wird die B 1 im Stadtgebiet voll gesperrt – betroffen ist der Abschnitt vom Ortseingang Afferde bis zur Kreuzung Hastenbecker Weg/Tunnelstraße. Der Verkehr wird ab Bessingen über Bisperode und Voremberg bis zum Tündernschen Bahnhof umgeleitet und führt am Südbad wieder in die Stadt. Auch die Ortsdurchfahrt B 217 kann ab 6 Uhr nicht mehr befahren werden: Von Hannover kommend wird die Straße kurz vor der Abfahrt ins Hottenbergsfeld gesperrt. In der entgegengesetzten Fahrtrichtung ist auf Höhe Basbergstraße Schluss. Hier führt die Umleitungsstrecke ab Hasperde über Unsen und Holtensen zum Reimerdeskamp. Alle Umleitungen sind ausgeschildert.

Fährt der Öffentliche Nahverkehr?

Es wird zu Einschränkungen im Linienverkehr kommen. Diese können einem Sonderfahrplan der Öffis entnommen werden. Dieser Sonderfahrplan gilt auch nach der Freigabe des Evakuierungsgebiets. 

Ab 9 Uhr enden alle Züge, die aus Richtung Hannover kommen, in Springe; Züge aus Richtung Hildesheim enden in Elze. Züge aus den Richtungen Paderborn und Löhne enden am Hamelner Bahnhof. Zwischen Springe und Hameln richtet die Deutsche Bahn einen Schienenersatzverkehr mit Bussen ein, der auch in Bad Münder hält. Auch zwischen dem Bahnhof Elze und dem Hamelner Bahnhof pendeln Busse mit Zwischenhalt in Osterwald, Marienau und Coppenbrügge.

Was sollten Arbeitnehmende und Gewerbetreibende bedenken?

Wenn Sie Sperrgebiet arbeiten, wenden Sie sich an Ihre*n Arbeitgeber*in und besprechen Sie, welche Regelung für Ihren Betrieb gilt. Als Gewerbetreibende*r im Gefahrenbereich müssen Sie Ihr Geschäft im Evakuierungsfall schließen. Informieren Sie Ihre Kundschaft und Mitarbeitenden.

Was muss ich beim Verlassen meines Hauses im Falle der Evakuierung beachten?

Bitte nehmen Sie während der Evakuierung mit:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass
  • Handy, Ladekabel und ggf. Power-Bank
  • Führerschein
  • Girocard
  • Krankenkassenkarte
  • dringend benötigte Medikamente
  • Geld
  • Schlüssel
  • Babynahrung, Windeln

Schalten Sie das Licht aus. Bitte deaktivieren Sie auch Zeitschaltuhren oder Bewegungsmelder. So können Sie verhindern, dass Einsatzkräfte bei der Kontrolle der Gebiete denken, dass sich noch jemand im Haus befindet. Parken Sie Ihr privates Fahrzeug in der Garage, dem Carport oder außerhalb der Sperrzone.

Stellen Sie Ihre Fenster vorsichtshalber auf Kipp - bei einer möglichen kontrollierten Sprengung kann dies eventuelle Schäden vermeiden.

Ich möchte mein Zuhause nicht verlassen und den Einsatzkräften eine selbst geschriebene Verzichtserklärung für den Schadensfall geben. Geht das?

Das geht nicht. Alle Personen müssen den Evakuierungsbereich zur Gefahrenabwehr verlassen, sonst kann die Entschärfung nicht beginnen. Wir erkennen selbst geschriebene Verzichtserklärungen nicht an. Wenn Sie sich verweigern, begleiten wir Sie – wenn nötig zusammen mit der Polizei – aus Ihrem Zuhause. Ihnen kann dann ein teures Bußgeldverfahren drohen.

Was passiert, wenn der Blindgänger nicht entschärft werden kann?

Wenn eine Entschärfung technisch nicht möglich oder zu gefährlich ist, wird der Blindgänger kontrolliert gesprengt. Dafür werden zusätzliche Schutzmaßnahmen getroffen, um die Druckwelle und mögliche Schäden zu reduzieren. Erst wenn alle Sicherheitsvorkehrungen getroffen und der Bereich geräumt ist, wird eine kontrollierte Sprengung durchgeführt. Anschließend überprüfen Fachkräfte das Gebiet, bevor die Anwohnerinnen und Anwohner zurückkehren können. Stellen Sie Ihre Fenster vorsichtshalber auf Kipp - bei einer möglichen kontrollierten Sprengung kann dies eventuelle Schäden vermeiden.

Sollte ich meine Fenster wirklich auf Kipp lassen?

Es wird empfohlen, die Fenster auf Kipp zu stellen. Wer Sorge um die Sicherheit hat: Einsatzkräfte der Feuerwehr werden Sonntag früh das Gebiet durchkämmen und sicherstellen, dass sich keine Personen mehr dort aufhalten. Außerdem werden Polizeibeamte das gesamte Evakuierungsgebiet abriegeln. Die Polizei wird auch am Vorabend bzw. in der Nacht zu Sonntag im Evakuierungsbereich verstärkt präsent sein.

Darf ich meine Rollos schließen?

Rollläden können heruntergelassen werden, allerdings sollten die Fensteröffnungen nicht komplett verschlossen sein. Wichtig ist, die Rollläden zumindest so weit offen zu halten, dass nicht der Eindruck entsteht, jemand habe sich in seiner Wohnung verschanzt.

Was passiert, wenn im Falle einer Sprengung Schäden an meinem Eigentum entstehen?

Eine pauschale Aussage zur Haftung ist im Vorfeld nicht möglich. Ob ein Schaden ersetzt wird, hängt immer vom konkreten Einzelfall ab, also davon, wodurch der Schaden entstanden ist und welche Stelle die jeweilige Maßnahme getroffen hat. Nicht jede Beeinträchtigung führt automatisch zu einem Ersatzanspruch. Entsprechende Fälle werden nach den gesetzlichen Vorschriften geprüft.

Ich habe einen Flyer bekommen mit Handlungsanweisungen für den 26. April. Ist der von der Stadt Hameln und korrekt?

Die Stadt Hameln hat an alle betroffenen Haushalte einen Flyer mit Informationen verteilt. Diese sind korrekt und offiziell. Es ist nicht auszuschließen, dass der Flyer aus Versehen auch in Briefkästen/an Haushalte gelangt ist, die nicht betroffen sind. Sollten Sie einen Flyer erhalten haben, prüfen Sie Ihre Straße und Ihre Hausnummer in der aktuellen Straßenliste nochmals ab.

Den Flyer können Sie hier (auch in anderen Sprachen) herunterladen: Informationsflyer Evakuierung 26. April 2026

 

Die Sammelunterkunft

Ich kann an diesem Tag nicht zu Freunden oder Verwandten – wird es eine Sammelunterkunft geben?

Ja, die Stadt Hameln hat eine kostenfreie Sammelunterkunft in der Rattenfängerhalle eingerichtet.

Wie komme ich zur Sammelunterkunft? Gibt es einen Shuttle-Bus?

Die Sammelunterkunft ist mit dem Auto (kostenfreies Parken in der Tiefgarage möglich), per Fahrrad und zu Fuß gut zu erreichen sein. Ebenso wird es einen kostenfreien Shuttle-Service zur Sammelunterkunft geben. Diese Evakuierungsbusse werden in regelmäßigen Abständen (zwischen 5 und 7 Uhr) aus dem Evakuierungsgebiet in Richtung Sammelunterkunft pendeln und halten an den üblichen Bushaltstellen. Die Busse sind barrierefrei. Hier können Sie alle Abfahrzeiten und Haltestellen nachlesen. Alle Plänen und Informationen sind auch unter www.oeffis.de abzurufen. 

Wo fährt der kostenfreie Shuttle-Bus ab? Und wann?

Die kostenlosen Shuttle-Busse erkennen Sie an der Anzeige: E Evakuierungsbus Rattenfängerhalle. Die Evakuierungsbusse zur Rattenfänger-Halle verkehren zwischen 5 und 7 Uhr und sind an den üblichen Haltestellen des Linienverkehrs erreichbar. Die Beförderung ist kostenlos. Rückfahrten vom Evakuierungszentrum zurück in die betroffenen Wohngebiete erfolgen nach Freigabe des Evakuierungsgebiets. Alle Abfahrzeiten sind auch unter www.oeffis.de abzurufen

Wie ist die Adresse der Sammelunterkunft?

Die Rattenfängerhalle hat die Adresse Mühlenstraße 17, 31785 Hameln.

Was ist, wenn ich krank, pflegebedürftig oder nicht mobil bin?

Auch wenn Sie am 26. April krank sind, müssen Sie Ihr Zuhause verlassen. Die Stadt Hameln organisiert einen Fahrdienst für Menschen, die nicht mobil sind und Unterstützung bei der Fahrt zur Sammelunterkunft benötigen. Bitte melden Sie sich in einem solchem Fall frühzeitig beim Bürgertelefon unter der Telefonnummer 0800/4263565.

Gibt es in der Sammelunterkunft Verpflegung?

Ja, Betroffene, die in der Rattenfängerhalle unterkommen, werden dort kostenfrei mit warmem Essen, Getränken und Snacks versorgt. Ebenso wird es in der Halle einen Kinderspielbereich und Ruhebereich geben.

Kann ich mein Haustier mit in die Sammelunterkunft bringen?

Ja, Haustiere sind erlaubt. Bitte kümmern Sie sich eigenständig um Futter und Getränk für Ihr Tier. Denken Sie bitte ebenso an ggf. benötigte Dinge wie eine Leine, Geschirr, Decke, Kotbeutel. Es besteht keine allgemeine Maulkorbpflicht, die Tiere müssen aber in Transportboxen verbleiben. Die Boxen sind mitzubringen. Bitte beachten Sie, dass es in Sammelunterkunft keinen gesonderten Bereich für die Tiere gibt. In der Unterkunft ist mit einem entsprechenden Geräuschpegel und anderen Tieren zu rechnen. 

Was ist, wenn die Evakuierung länger dauert? Kann man in der Sammelunterkunft schlafen?

Auf den Fall, dass die Evakuierung sich bis in die Nachtstunden zieht, ist die Stadt Hameln vorbereitet. Es können Schlafplätze und Hygienemittel für den persönlichen Gebrauch zur Verfügung gestellt werden.

 

Wo gibt es weitere Informationen?

Wo bekomme ich aktuelle Informationen?

Informationen erhalten Sie unter www.hameln.de und auf den Social-Media-Kanälen der Stadt Hameln (Facebook: hameln.de, Instagram: hameln.de). Darüber hinaus wird die Stadt alle Informationen auch an die örtlichen Medien (u. a. Deister- und Weserzeitung und Radio aktiv) geben. Am Evakuierungstag gibt es zudem unmittelbare Hinweise über einen Liveblog bei www.dewezet.de sowie über Radio und die Warnapps NINA und Katwarn.

Wo kann ich anrufen, wenn ich Fragen habe oder Hilfe benötige?

Die Stadt hat ein Bürgertelefon geschaltet, das unter der Telefonnummer 0800/4263565 zu folgenden Zeiten erreichbar ist: montags bis donnerstags, 9 bis 15 Uhr und freitags 9 bis 13 Uhr. Am Samstag, 25. April ist das Bürgertelefon von 9 bis 15 Uhr besetzt. Am Sonntag, 26. April, ist das Bürgertelefon ab 4.30 Uhr besetzt. 

Wo erfahre ich am 26. April, dass ich in mein Haus/meine Wohnung zurückdarf?

Informationen erhalten Sie auch an diesem Tag unter www.hameln.de und auf den Social-Media-Kanälen der Stadt Hameln (Facebook: hameln.de, Instagram: hameln.de). Ebenso über den Liveticker unter www.dewezet.de. Des Weiteren wird die Stadt alle Informationen auch an die örtlichen Medien (u. a. Deister- und Weserzeitung und Radio aktiv) geben.

Wo erfahre ich am 26. April, dass die Evakuierung andauert und mich auf eine Übernachtung einstellen muss?

Auch diese Information erhalten Sie an diesem Tag unter www.hameln.de und auf den Social-Media-Kanälen der Stadt Hameln (Facebook: hameln.de, Instagram: hameln.de). Ebenso über den Liveticker unter www.dewezet.de. Des Weiteren wird die Stadt alle Informationen auch an die örtlichen Medien (u. a. Deister- und Weserzeitung und Radio aktiv)  geben.

 

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