Mystica Hamelon

Anfang März öffnet Hameln das Tor in eine längst vergangene Zeit – rau, geheimnisvoll und voller Leben.

Zwischen knisternden Lagerfeuern und dem Klang klirrender Schwerter liegt der Duft von frisch gebackenem Brot in der Luft. Gaukler wirbeln über das Pflaster, Musici lassen alte Melodien erklingen, Händler preisen ihre Waren an, und stolze Ritter schreiten durch die Gassen der Altstadt. Doch die Mystica Hamelon ist mehr als ein Mittelaltermarkt: Elben, Zauberer, Orks, Piraten, Dämonen und Waldfeen aus ganz Europa machen Hameln zu einem einzigartigen Treffpunkt der Gewandeten. Fantasie und Geschichte verschmelzen zu einem Fest für alle Sinne – wild, mystisch und faszinierend. Auf der weitläufigen Marktfläche quer durch die historische Altstadt laden zahlreiche Stände, spektakuläre Programmpunkte und liebevoll inszenierte Details zum Staunen, Entdecken und Verweilen ein.

Ein besonderes Highlight: Am verkaufsoffenen Sonntag am 8. März 2026 verbindet sich das mittelalterliche Treiben mit einem entspannten Einkaufsbummel. Eine perfekte Gelegenheit, die Rattenfängerstadt von ihrer geheimnisvollsten Seite zu erleben.

Damit die Mystica für alle ein sicheres und unvergessliches Erlebnis bleibt, gelten folgende Regeln für das Tragen von Schau- und Dekowaffen:
Die Ausnahme vom Waffenführungsverbot (§ 42 Absatz 1 und 2 WaffG ) wird ausschließlich Besuchenden ab 18 Jahren gestattet und nur, wenn sie erkennbarer Bestandteil einer historisch angelehnten Gewandung, einer Rüstung oder eines Fantasy-Kostüms (z. B. aus dem LARP-Bereich) sind. Reine Faschings- oder Karnevalskostüme fallen nicht unter diese Regelung.

Schau- und Dekowaffen (§ 1 Abs. 2 und Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 WaffG) aus Metall sind ausschließlich mit abgestumpften Klingen und abgerundeten Spitzen erlaubt. Sie müssen entsprechend so am Kostüm befestigt sein, dass sie nicht unmittelbar einsatzbereit sind und sich nicht ohne Weiteres ziehen oder entwenden lassen.

Grundlage hierfür sind die entsprechenden Bestimmungen des deutschen Waffengesetzes, deren Einhaltung auf der gesamten Veranstaltungsfläche Voraussetzung ist.