Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit

Die Einbürgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an eine Ausländerin oder einen Ausländer. Sie muss persönlich beantragt werden und wird durch Aushändigung einer besonderen Einbürgerungsurkunde vollzogen. Bitte beachten Sie: Die Einbürgerungsstelle ist nur nach telefonischer Terminabsprache erreichbar!

Für einen Anspruch auf Einbürgerung muss der/die Antragsteller/in in der Regel folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • 8-jähriger rechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet
  • ein unbefristetes Aufenthaltsrecht
  • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
  • ein Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung ablegen
  • eine Erklärung abgeben, dass er keine verfassungsfeindlichen Bestrebungen verfolgt oder verfolgt hat
  • den Lebensunterhalt durch eigene Erwerbstätigkeit sichern können
  • sich straffrei geführt haben
  • die bisherige Staatsangehörigkeit verlieren oder aufgeben
  • über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügen

Ein Antragsformular auf Einbürgerung wird nur nach einem persönlichen Beratungsgespräch mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in ausgegeben.

Welche Unterlagen zur Antragstellung notwendig sind, wird Ihnen beim Beratungsgespräch detailliert mitgeteilt.

Die Einbürgerung ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt 255 Euro pro Person und 51 Euro pro miteinzubürgerndes Kind.

Nützliche Links zum Thema:

Bundesministerium des Innern - Einbürgerung

Informationen zu Staatsangehörigkeit und Einbürgerung der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration