... Verschönerung – Aufwertung – Wiederbelebung!

Mit der Verabschiedung des ersten Sanierungsgebietes „Altstadt“ im Jahr 1968 wurde vieles neu geordnet und bis heute bewahrt. Freie Innenhöfe, die Einrichtung einer Fußgängerzone aber auch neue kleine Plätze und neue Straßengestaltungen sowie Einrichtungen wie Kurie und Pfortmühle zählen hierzu.

Nach mehr als 25 Jahren hat sich allerdings gezeigt, dass inzwischen sowohl funktional als auch gestalterisch einiges an Handlungsbedarf besteht. Um diese Mängel zu beseitigen und die Hamelner Altstadt als Perle des Weserberglandes zu pflegen und zu erhalten, wurde die Stadt 2015 in das Bund-Länder-Städtebauförderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ aufgenommen und im Jahr 2020 in das Bund-Länder-Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ überführt. Die Überführung sorgt für eine höhere Flexibilität in der Förderung und trägt dazu bei Bürokratie zu verringern.

Insbesondere sollen privaten Hauseigentümer von der Aufnahme ins Städtebauförderprogramm profitieren und können in diesem Rahmen für ihre Sanierungsvorhaben Unterstützung in Form einer Förderung beantragen. Hierzu hat die Stadt Hameln bereits 2015 ein Förderprogramm für die Altstadt aufgelegt. Das Förderprogramm der Hamelner Altstadt läuft noch bis 2029 und bietet nicht nur den Eigentümern von Baudenkmalen sondern auch von „ganz normalen“ Gebäuden finanzielle Unterstützung bei der Modernisierung und Instandsetzung der Gebäude.

Gefördert werden können beispielsweise Erneuerungen von Fassaden, Fenster, Dacheindeckungen - also vieles, was von außen sichtbar ist. Aber auch Maßnahmen im Inneren können gefördert werden, wenn sie z.B. die Wohnnutzung verbessern (Grundrissumgestaltung, Wiedernutzbarmachung von Gebäuden, Balkone etc.) oder zur Barrierefreiheit beitragen.

Die Stadt Hameln hat die GOS mbH – Gesellschaft für Ortsentwicklung und Stadterneuerung als Sanierungsträger beauftragt. Die GOS mbH übernimmt unterschiedliche Aufgaben, z.B. im Rahmen von Baumaßnahmen und Sanierung von Gebäuden.

Jede einzelne Sanierungsmaßnahme wird individuell geprüft. Voraussetzungen für einen Antrag sind, dass die Maßnahme noch nicht begonnen wurde und eine Vereinbarung über die Förderfähigkeit vor Beginn mit dem Sanierungsträger abgeschlossen wird.

Nutzen Sie für einen Antrag die Vordrucke im Downloadbereich. Unterstützung bei der Abstimmung Ihrer Sanierungsmaßnahme und der entsprechenden Gestaltung erhalten Sie bei den zuständigen Fachabteilungen der Stadt Hameln und der GOS mbH.

Antragsunterlagen:

Der Antrag auf Förderung muss folgende Unterlagen beinhalten:

  • Grundbuchauszug (dient als Eigentümernachweis)
  • Sanierungskonzept/Maßnahmenbeschreibung
  • Baubeschreibung (Mängel und geplante Maßnahmen) mit Bauentwurf und Lageplan, Grundrissen und Schnitten, fotografischer Nachweis
  • Je drei Angebote pro Gewerk
  • ggf. denkmalrechtliche Genehmigung

Den Antrag auf Förderung können Sie direkt an Frau Laubender (laubender@gos-mbh.de) von der GOS mbH senden.

Download Formular "Antrag auf Förderung"

Ob Sie eine denkmalrechtliche bzw. baurechtliche Genehmigung benötigen, hängt zum einen davon ab, ob es sich bei dem Gebäude bspw. um ein Denkmal (denkmalrechtliche Genehmigung nötig) handelt und zum anderen, ob das von Ihnen geplante Bauvorhaben genehmigungspflichtig ist (bspw. eine Nutzungsänderung).

Antragsunterlagen:

Den Antrag auf denkmalrechtliche und/oder Antrag auf baurechtliche Genehmigung fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:

  • Übersichtsplan bzw. Stadtkartenausschnitt
  • Bauzeichnung
  • Detailzeichnung
  • Kostenberechnung

Die Anträge können Sie direkt an Herrn Diekmann-Tirre (d.diekmann@hameln.de) von der Stadt Hameln senden.