
Mit der Verabschiedung des ersten Sanierungsgebietes „Altstadt“ im Jahr 1968 wurde vieles neu geordnet und bis heute bewahrt. Freie Innenhöfe, die Einrichtung einer Fußgängerzone aber auch neue kleine Plätze und neue Straßengestaltungen sowie Einrichtungen wie Kurie und Pfortmühle zählen hierzu.
Nach mehr als 25 Jahren hat sich allerdings gezeigt, dass inzwischen sowohl funktional als auch gestalterisch einiges an Handlungsbedarf besteht. Um diese Mängel zu beseitigen und die Hamelner Altstadt als Perle des Weserberglandes zu pflegen und zu erhalten, wurde die Stadt 2015 in das Bund-Länder-Städtebauförderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ aufgenommen und im Jahr 2020 in das Bund-Länder-Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ überführt. Die Überführung sorgt für eine höhere Flexibilität in der Förderung und trägt dazu bei Bürokratie zu verringern.
Insbesondere sollen privaten Hauseigentümer von der Aufnahme ins Städtebauförderprogramm profitieren und können in diesem Rahmen für ihre Sanierungsvorhaben Unterstützung in Form einer Förderung beantragen. Hierzu hat die Stadt Hameln bereits 2015 ein Förderprogramm für die Altstadt aufgelegt. Das Förderprogramm der Hamelner Altstadt läuft noch bis 2029 und bietet nicht nur den Eigentümern von Baudenkmalen sondern auch von „ganz normalen“ Gebäuden finanzielle Unterstützung bei der Modernisierung und Instandsetzung der Gebäude.
Gefördert werden können beispielsweise Erneuerungen von Fassaden, Fenster, Dacheindeckungen - also vieles, was von außen sichtbar ist. Aber auch Maßnahmen im Inneren können gefördert werden, wenn sie z.B. die Wohnnutzung verbessern (Grundrissumgestaltung, Wiedernutzbarmachung von Gebäuden, Balkone etc.) oder zur Barrierefreiheit beitragen.
Die Stadt Hameln hat die GOS mbH – Gesellschaft für Ortsentwicklung und Stadterneuerung als Sanierungsträger beauftragt. Die GOS mbH übernimmt unterschiedliche Aufgaben, z.B. im Rahmen von Baumaßnahmen und Sanierung von Gebäuden.