Für die in der Stadt Hameln lebenden EU- und Drittstaatsangehörigen ist die Abteilung Zuwanderung und Wohngeld der Ansprechpartner, wenn es zum Beispiel um Freizügigkeitsrechte, die Erteilung von Aufenthaltstiteln, Gestattungen und Duldungen, um eine Beschäftigungserlaubnis, um Integrationskurse, Visaverfahren oder um einen Ausweisersatz oder Reiseausweis geht.
Einwohner der Stadt Hameln, denen nicht bereits von anderer Stelle Unterkunftskosten gewährt werden, haben die Möglichkeit, in der Abteilung Zuwanderung und Wohngeld einen Zuschuss zu ihren Mietkosten bzw. als Eigentümer einen Lastenzuschuss zu beantragen. Ob Wohngeld/Lastenzuschuss gewährt wird, hängt im Wesentlichen vom Einkommen und von der Höhe der Miete/Belastung ab. Die Mitarbeiter der Wohngeldstelle beraten Sie gern.