Antworten zum Vergabeverfahren bekommen Sie hier ...

Was ist ein öffentlicher Auftrag?

Von einem öffentlichen Auftrag spricht man, wenn der öffentliche Auftraggeber einen entgeltlichen Vertrag mit einem Unternehmen schließt, der eine Liefer-, Bau- oder Dienstleistung enthält. Also in der Regel immer dann, wenn ein öffentlicher Auftraggeber eine Leistung kauft, mietet, pachtet oder least. Nicht jedoch, wenn er selbst etwas verkauft, verpachtet, vermietet oder verleast.

Was heißt VgV, VOB und VOL

VgV steht für Vergabeordnung, die das Verfahren bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen regelt. Die VgV enthält Vorschriften über das einzuhaltende Verfahren bei der Vergabe "klassischer" öffentlicher Aufträge im Oberschwellenbereich (EU-Verfahren).

VOB steht für Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen. Die VOB enthält Vorschriften für die Vergabe von Bauleistungen (Bauaufträgen). Bauleistungen sind Arbeiten jeder Art durch die eine Anlage hergestellt, instandgehalten, geändert oder beseitigt wird.

VOL steht für Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen. Die VOL enthält Vorschriften für die Vergabe von Leistungen wie Liefer- und Dienstleistungsaufträgen. Lieferaufträge sind entgeltliche Kauf-, Miet-, Pacht-oder Leasingverträge (mit oder ohne Kaufoption) über Waren. Dienstleistungsaufträge sind entgeltliche Verträge über das Erbringen von gewerblichen und freiberuflichen Dienstleistungen.

Wo finde ich die aktuellen Ausschreibungen/Auftragsvergaben?

Auf der Homepage der Stadt finden Sie Informationen über aktuelle Ausschreibungen, beabsichtigte Ausschreibungen und die bereits erfolgten Auftragsvergaben.

Was ist bei öffentlichen Vergaben zu beachten?

Die Vergabebestimmungen und mehr finden Sie auf der Internetseite des Nds. Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung.

Wie kann ich mich an einer Ausschreibung beteiligen?

Die Öffentlichen Ausschreibungen der Stadt Hameln finden Sie unter Aktuelle Ausschreibungen. Dort sind die vollständigen Bekanntmachungstexte der öffentlichen Ausschreibungen hinterlegt. Sie können dann direkt die Vergabeunterlagen herunterladen. Wenn Sie sich an einer öffentlichen Ausschreibung beteiligen möchten, achten Sie bitte auch auf die Bekanntmachungen in der örtlichen Tageszeitung Dewezet.

Bei Beschränkten und Freihändigen Vergabeverfahren wählt der Auftraggeber in der Regel 3 bis 8 Firmen aus, die als fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Bewerber aus vorangegangenen Vergabeverfahren oder aufgrund vorliegender Bewerbungsunterlagen bekannt sind. Diesen Firmen werden die Ausschreibungsunterlagen unaufgefordert zugesandt.

Da Beschränkte Ausschreibungen oder Freihändige Vergaben nicht veröffentlicht werden, können Sie sich nur generell darum bewerben, bei entsprechenden Auftragsvergaben berücksichtigt zu werden.

Wenn Ihr Unternehmen gerne für die Stadt Hameln arbeiten möchte, können Sie ihr Firmen- und Leistungsprofil an die Zentrale Vergabestelle der Stadt Hameln senden. 

Wer kann sich am Verfahren beteiligen?

  • Der Wettbewerb darf nicht auf Unternehmen beschränkt werden, die in bestimmten Regionen oder Orten ansässig sind.
  • Bietergemeinschaften sind Einzelbietern gleichzusetzen.
  • Bei Öffentlicher Ausschreibung können die Unterlagen von allen Bewerbern angefordert werden, die sich gewerbsmäßig mit der Ausführung von Leistungen der ausgeschriebenen Art befassen.
  • Bei Beschränkter Ausschreibung sollen mehrere geeignete Bieter aufgefordert werden.
  • Bei Beschränkter Ausschreibung und Freihändigen Vergaben soll unter den Bewerbern möglichst gewechselt werden.
  • Zum Nachweis ihrer Eignung ist die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bewerber oder Bieter zu prüfen.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen können Bewerber ausgeschlossen werden (z.B. Insolvenz, Liquidation, Verfehlungen).

Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften

Sofern Bietergemeinschaften nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind, sind sie Einzelbewerbern gleichzusetzen. Die Erklärung zur Bildung einer Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Zweck der Bietergemeinschaft,
  • Auflistung aller Mitglieder der Gemeinschaft,
  • Angabe des bevollmächtigten Vertreters,
  • Absichtserklärung, dass sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft bei Auftragserteilung zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen,
  • Erklärung zu den Befugnissen des bevollmächtigten Vertreters (Vertretungsbefugnis gegenüber Auftraggeber und Zahlungsbefugnis) sowie
  • Bestätigung der gesamtschuldnerischen Haftung jedes Mitglieds

Benötige ich Referenzen?

In den Bekanntmachungen oder in den Angebotsunterlagen geforderte Referenzen sind dem Angebot beizufügen. Für die Anforderung von Ausschreibungsunterlagen sind Referenzen nicht erforderlich.

Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit

Öffentliche Auftraggeber dürfen Aufträge nur an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen vergeben. Um dies überprüfen zu können, werden in der Bekanntmachung und in den Ausschreibungsunterlagen entsprechende Nachweise gefordert, die in der gewünschten Form mit dem Angebot abzugeben sind.

Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz

Nach dem Niedersächsischen Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) dürfen öffentliche Aufträge über Bau- und Dienstleistungen ab einem geschätztem Auftragswert von 10.000 Euro (ohne Mehrwertsteuer) nur an Unternehmen vergeben werden, die bei Angebotsabgabe schriftlich erklären, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung mindestens das durch einen für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag festgelegte Mindestentgelt zu zahlen.

Der Tarifvertrag muss dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) unterfallen oder durch eine Rechtsverordnung nach § 7 oder 11 AEntG festgesetzt sein. Soweit für die Ausführung der Leistungen kein entsprechender Mindestlohn-Tarifvertrag Anwendung findet, müssen sich die Unternehmen verpflichten, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein  Mindestentgelt nach Mindestlohngesetz in Höhe von zurzeit 9,19 Euro brutto pro Stunde zu zahlen.

Das Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit Verkehr und Digitalisierung hat eine Servicestelle zum NTVergG eingerichtet und unterhält auf der Internetseite viele nützliche Informationen zum Tariftreue- und Vergabegesetz. 

Was kostet die Teilnahme an einer Ausschreibung?

Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch bereitgestellt und stehen kostenfrei zur Verfügung.

Wann muss ich mein Angebot abgeben?

Schriftliche Angebote

Die unterschriebenen Angebotsunterlagen sind in einem verschlossenen und gekennzeichneten Umschlag (nicht per Fax oder E-Mail) bis zum in der Bekanntmachung und den Angebotsunterlagen genannten Eröffnungstermin (Uhrzeit beachten! Besser 1/4 Stunde vor dem Eröffnungstermin) abzugeben bei der:

Stadt Hameln
Abt. Bauverwaltung und Grundstücksverkehr
6. Etage Hochhaus, Zimmer 66
- Zentrale Vergabestelle -
Rathausplatz 1
31785 Hameln


Beachten Sie auch die unter Umständen langen Beförderungszeiten der Postzustellungsfirmen und schicken Ihr Angebot rechtzeitig ab! Bei verspätetem Eingang kann Ihr Angebot nicht mehr gewertet werden!

Bitte werfen Sie am Tag der Submission/Angebotseröffnung kein Angebot in den Briefkasten des Rathauses. Es kann nicht gewährleistet werden, dass das Angebot fristgerecht der Zentralen Vergabestelle zugeht. Bringen Sie es am Tag der Submission/Angebotseröffnung persönlich zur Zentralen Vergabestelle im Zimmer 66 der 6. Etage des Hochhauses im Rathaus.

Elektronische Angebote

Für die elektronische Angebotsabgabe steht Ihnen das Bietercockpit des Deutschen Ausschreibungsblattes zur Verfügung.

Wie lange dauert ein Vergabeverfahren?

Die Dauer von Vergabeverfahren variiert in Abhängigkeit von verschiedenen Faktoren (z.B. interne Verfahrensvorschriften, wie ggf. Einbindung von Entscheidungsgremien oder durch EU-Recht vorgegebene Ausschreibungsfristen bei europaweiten Ausschreibungsverfahren). Bei Beschränkten und Öffentlichen Ausschreibungen erfolgt die Auftragsvergabe innerhalb der vorgegebenen Bindefrist, bei Freihändigen Vergaben meist innerhalb weniger Tage.

Kann ich an der Submission teilnehmen?

Bei Ausschreibungen gemäß VOB ist eine Teilnahme der Bieter oder ihrer Bevollmächtigten an der Angebotsöffnung möglich. Bei Ausschreibungen gemäß VOL sind die Möglichkeiten zur Information stark eingeschränkt. Weder eine Teilnahme an der Submission noch die Versendung des Submissionsergebnisses sind erlaubt. Nach erfolgter Angebotsöffnung bis zur Zuschlagserteilung dürfen keine Verhandlungen zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und den Bietern stattfinden.

Bieteranfragen im Vergabeverfahren?

Bieter haben das Recht, im Rahmen einer Ausschreibung nach dem Erhalt der Vergabeunterlagen von der Vergabestelle ergänzende Informationen zu erbitten. Einmal kann es ein individueller Informationsbedarf sein, der auf Missverständnisse, Fehleinschätzungen oder einfaches Überlesen der Hinweise in den Vergabeunterlagen zurückzuführen ist. Es kann aber auch sein, dass Formulierungen in den Vergabeunterlagen objektiv aufklärungsbedürftig sind. Es obliegt den Vergabestellen, die Relevanz einer Auskunft zu bewerten.

Eine wichtige Auskunft liegt in jedem Fall dann vor, wenn ein Bieter dadurch einen Informationsvorsprung hat. Die Beschaffungsstelle muss deshalb wichtige Auskünfte bezüglich der geforderten Leistung oder der Preisermittlung allen Bietern mitteilen. Die Bieteranfragen werden ebenfalls in Textform von der Vergabestelle beantwortet. Die Frist, bis wann Bieteranfragen gestellt werden können, entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen bzw. der Bekanntmachung der Ausschreibung. Sollte keine Frist benannt sein, können Sie Anfragen bis 3 Tage vor dem Eröffnungs-/Abgabetermin stellen.

Wer erhält den Auftrag?

Das preiswerteste Angebot muss nicht das wirtschaftlichste sein. Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände (z. B. Preis, Kundendienst, Folgekosten, Lieferfrist, Betriebskosten, Rentabilität, Qualitätsmerkmale des Produkts, Ästhetik, Zweckmäßigkeit, Ausführungszeitraum oder -frist) wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der Preis ist allerdings immer ein wichtiges Zuschlagskriterium. Die Zuschlagskriterien werden in der Bekanntmachung oder/und in den Vergabeunterlagen genannt. Die Wertung der Angebote erfolgt in 4 Stufen. Der formalen Prüfung folgt die Prüfung der Eignung. Daran schließt sich die Preisprüfung an. In der letzten Prüfungsstufe wird schließlich dasjenige Angebot ermittelt, auf das aufgrund der Zuschlagskriterien der Zuschlag zu erteilen ist.

In den Ausschreibungsunterlagen wird darauf hingewiesen, dass Angebote als nicht berücksichtigt gelten, wenn bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist kein Auftrag erteilt wurde. Auf schriftliche Nachfrage teilt die Vergabestelle jedem erfolglosen Bieter die Ablehnung seines Angebotes mit.

Wie wird möglichem Missbrauch entgegengewirkt?

Durch die Einrichtung einer Zentralen Vergabestelle wird sichergestellt, dass alle öffentlichen Aufträge von der Einleitung des Vergabeverfahrens bis zur Auftragsvergabe zentral betreut werden. In ihr wird das Fachwissen vorgehalten, sie berät alle internen Dienststellen in Vergabeangelegenheit und stellt einheitliche interne Regeln für die Durchführung von Vergaben auf. Dadurch werden bei allen Beschaffungen die Vergabegrundsätze wie Wettbewerb, Transparenz und Gleichbehandlung eingehalten.

Wo kann ich mich beschweren?

Bei der VOB-Auslegungs- und Beratungsstelle:

Das Land Niedersachsen praktiziert bereits seit 1968 erfolgreich eine Form von freiwilliger Streitschlichtung bei öffentlichen Bauaufträgen zwischen öffentlichen Auftraggebern und Auftragnehmern im Rahmen der Tätigkeit in der VOB-Auslegungs- und Beratungsstelle.
Für Fragen steht Ihnen die Geschäftsstelle beim Bauindustrieverband Niedersachsen - Bremen gerne zur Verfügung. Ansprechpartner ist dort:

Herr Dr. jur. Harald Freise,
Telefon: 0511/34834-212
Telefax: 0511/34834-215
E-Mail: freise@bauindustrie-nord.de
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Die Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen unterhalb der EU-relevanten Schwellenwerte erfolgt bei der Nachprüfstelle gemäß § 21 VOB beim:

Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung - Nachprüfungsstelle -, Referat 16, Friedrichwall 1-2 , 30159 Hannover

Ansprechpartner für vergaberechtliche Beratung im Einzelfall: Für den Bereich Hannover   

Herr Frank Tönjes

Telefon: 0511/120-8428

 

Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer Niedersachsen

Für Nachprüfungsanträge bei öffentlichen Auftragsvergaben, die oberhalb der EU-Schwellenwerte liegen, ist die Vergabekammer Niedersachsen zuständig:

Vergabekammer Niedersachsen
beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung

Straße: Auf der Hude 2
Plz/Ort: 21339 Lüneburg
Telefon: 04131/15-1334, -1335, -1336
Telefax: 04131/15-2943
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Internet: www.mw.niedersachsen.de