Die Stadt hat bei einer Kontrollaktion in zwei Häusern in der Koppenstraße Fehler gemacht. Zu diesem Ergebnis kommt die Verwaltung nach einer umfangreichen internen Untersuchung, die Oberbürgermeister Claudio Griese angeschoben hat. Bei der Kontrolle waren insgesamt vier Wohnungstüren zwangsweise geöffnet worden.
Ein inzwischen vorliegendes Gutachten der städtischen Rechtsabteilung liefere „keine Anhaltspunkte, die einen derart schwerwiegenden Grundrechtseingriff rechtfertigen können“, teilt die Stadt nun mit. „Mit dem heutigen Wissen hätten wir die Wohnungstüren nicht geöffnet.“
Am 11. Juni hatten Mitarbeiter der Ordnungsabteilung im Beisein der Polizei, der Feuerwehr und weiterer Behördenvertreter die beiden Objekte durchsucht. Den beteiligten Behörden lagen nach Angaben aus dem Rathaus konkrete Hinweise auf melderechtliche Vergehen, ungeklärte Wohn- und Aufenthaltsverhältnisse, baurechtliche Verstöße sowie Schwarzarbeit vor. Insbesondere bestanden Anhaltspunkte dafür, dass sich mehrere Personen tatsächlich in dem Objekt aufhielten, obwohl sie dort melderechtlich nicht oder nicht mehr erfasst waren. Darüber hinaus ging es um Aufenthaltsermittlungen und ungeklärte aufenthaltsrechtliche Verhältnisse.
Bereits am 6. Mai hatte sich die Situation in der Koppenstraße nach Darstellung der Stadt zuspitzt, als ein Fahrzeug abgeschleppt werden sollte. Eine Mitarbeiterin der Ordnungsabteilung sei von Personen, die aus dem später durchsuchten Objekt in der Koppenstraße gekommen seien, beleidigt, bedroht und körperlich angegangen worden. Deshalb habe die Stadt bei der Vorbereitung der Kontrollaktion am 11. Juni von vornherein die Polizei eingebunden, um die eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen.
In einer ersten Stellungnahme hatte die Stadt unter Bezug auf das Niedersächsische Polizei- und Ordnungsbehördengesetz argumentiert, „dass Wohnungen zur Verhütung des Eintritts erheblicher Gefahren jederzeit betreten werden dürfen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sich dort Personen aufhalten, die gegen aufenthaltsrechtliche Strafvorschriften verstoßen, oder sich Personen verbergen, die wegen Straftaten gesucht werden“.
Von dieser Linie rückt die Verwaltung nun ab. „Nach Prüfung sämtlicher Einsatzberichte und rechtlicher Bewertung konnte für das zwangsweise Öffnen mehrerer Wohnungstüren keine tragfähige und nachweisbare rechtliche Grundlage festgestellt werden“, heißt es jetzt aus dem Rathaus.
Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung zähle zu den „tragenden Garantien des freiheitlichen Rechtsstaates“, schreibt die Verwaltung in einer Pressemitteilung. Es schütze jeden Menschen vor staatlichen Eingriffen in seinen privaten Lebensbereich. „Die zwangsweise Öffnung einer Wohnung stellt einen besonders intensiven Grundrechtseingriff dar und setzt für jede einzelne Wohnung eine eigenständige gesetzliche Ermächtigung, eine konkrete Tatsachengrundlage, eine strikte Einzelfallprüfung sowie die Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit voraus.“
Die nachträgliche Überprüfung habe ergeben, dass diese Voraussetzungen hinsichtlich der zwangsweisen Türöffnungen nicht hinreichend nachgewiesen werden können. Insbesondere fehle eine nachvollziehbare Dokumentation, aus der sich ergibt, aufgrund welcher konkreten Tatsachen das gewaltsame Öffnen jeder einzelnen Wohnung erforderlich und rechtlich zulässig gewesen sein soll.
„Der Staat trägt die Verantwortung dafür, die Rechtmäßigkeit seiner Grundrechtseingriffe jederzeit belegen zu können“, formuliert die Pressestelle. Könne ein schwerwiegender Eingriff nachträglich nicht auf eine belastbare Rechtsgrundlage gestützt werden, gehe dies zulasten der handelnden Behörde. „Die Stadt Hameln übernimmt hierfür die Verantwortung“, heißt es weiter. Oberbürgermeister Claudio Griese bedauere die Verletzung des grundrechtlich geschützten Vertrauens der betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Beschädigungen am Eigentum der Hauseigentümerin ausdrücklich. Das Vorgehen bei der Kontrolle in der Koppenstraße entspreche nicht dem eigenen Verständnis eines rechtsstaatlichen Verwaltungshandelns.
Den von der betroffenen Hauseigentümerin geltend gemachten Schaden, der durch die Türöffnungen entstanden ist, habe die Stadt bereits dem Kommunalen Schadenausgleich gemeldet.
Darüber hinaus zieht die Stadt nach eigenen Angaben umfassende Konsequenzen:
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beteiligten Organisationseinheiten werden künftig in regelmäßigen Abständen verpflichtend zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen bei Grundrechtseingriffen geschult.
- Wesentliche tatsächliche und rechtliche Entscheidungsgrundlagen müssen vollständig, nachvollziehbar und zeitnah dokumentiert und aktenkundig gemacht werden. Dies gilt insbesondere für die zugrunde liegende Erkenntnislage, die wesentlichen rechtlichen Erwägungen, die Verhältnismäßigkeitsprüfung sowie die jeweiligen Entscheidungsverantwortlichkeiten.
- Bei Maßnahmen mit erheblicher Grundrechtsrelevanz, besonderer rechtlicher Komplexität oder erheblicher öffentlicher Bedeutung müssen die Vorgesetzen, die zuständigen Dezernenten und – soweit die Bedeutung oder die Tragweite der Maßnahme dies erfordern – auch der Oberbürgermeister frühzeitig eingebunden werden.
- Einsatzberichte müssen immer unmittelbar nach Abschluss eines Einsatzes gefertigt und vollständig zu den Verwaltungsakten genommen werden.
- Darüber hinaus prüft die Stadt weitere Konsequenzen „in jeglicher Hinsicht“.
„Rechtsstaatlichkeit bedeutet nicht, dass Fehler ausgeschlossen sind“, betont die Verwaltung. Rechtsstaatlichkeit bedeute vielmehr, Fehler offen einzugestehen, ihre Ursachen konsequent aufzuarbeiten, die Betroffenen angemessen zu entschädigen und durch verbindliche organisatorische Änderungen sicherzustellen, dass sich vergleichbare Grundrechtsverletzungen künftig nicht wiederholen.
Unabhängig von den Fehlern der Stadt hat sich der anfängliche Verdacht bezüglich der Objekte in der Koppenstraße nach Informationen aus dem Rathaus bestätigt: Eine Person, die bei der Kontrollaktion angetroffen wurde, befinde sich inzwischen in Sicherungshaft. Die Ausländerbehörde habe aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet. Auf der Liste der Behörden stehen neben melderechtlichen Verstößen auch vier nicht genehmigte Wohneinheiten und weitere Verstöße gegen baurechtliche Bestimmungen, wie nicht genehmigte Wanddurchbrüche und unzureichender Brandschutz.














































































































































































































































































































































































































































































































































