Bei der Fußball-Weltmeisterschaft 2026 werden auch in Hameln wieder viele Menschen gemeinsam mitfiebern wollen. Die Stadt Hameln weist deshalb frühzeitig darauf hin, dass öffentliche Übertragungen von Fußballspielen im Freien – das sogenannte Public Viewing – in den Abend- und Nachtstunden grundsätzlich möglich sind, Veranstalterinnen und Veranstalter dennoch eine vorherige Genehmigung einholen müssen.
Die Fußball-Weltmeisterschaft 2026 vom 11. Juni bis 19. Juli wird erstmals gemeinsam von drei Ländern ausgerichtet: Kanada, Mexiko und den USA. Aufgrund der Zeitverschiebung werden zahlreiche Spiele, sowohl in der Vorrunde als auch in der Finalrunde, in Deutschland in den Abend- und Nachtstunden zwischen 22 und 6 Uhr übertragen.
Damit Public Viewing während des Turniers dennoch möglich ist, hat die Bundesregierung eine befristete Verordnung zum Lärmschutz auf den Weg gebracht. Die Verordnung gilt vom 20. Mai bis 31. Juli 2026 und ermöglicht es den zuständigen Behörden, Ausnahmen von den sonst geltenden Lärmschutzregelungen zuzulassen. Ziel ist es, das große öffentliche Interesse an diesem internationalen Sportereignis mit dem Schutzbedürfnis der Anwohnerinnen und Anwohner vor Lärm in Einklang zu bringen.
Für Veranstalterinnen und Veranstalter bedeutet das: Public Viewing nach 22 Uhr ist nicht automatisch erlaubt, sondern muss weiterhin im Einzelfall genehmigt werden. Wer eine öffentliche Übertragung im Freien plant, muss rechtzeitig einen Antrag bei der Unteren Immissionsschutzbehörde der Stadt Hameln stellen. Der Antrag muss Angaben zum genauen Zeitraum der Veranstaltung, also Datum und Uhrzeit, zum Veranstaltungsort, zur voraussichtlich erwarteten Zuschauerzahl sowie zur eingesetzten Tontechnik enthalten. Die Untere Immissionsschutzbehörde ist telefonisch erreichbar unter 05151/202-1959 oder per E-Mail unter untere-immissionsschutzbehoerde@hameln.de.
Soll für das Public Viewing öffentlicher Raum genutzt werden, ist zusätzlich eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Diese kann beim Ordnungsamt der Stadt Hameln beantragt werden: 05151/202-1562 oder ordnungsabteilung@hameln.de.
Die Stadt Hameln bittet Veranstalterinnen und Veranstalter, ihre Planungen frühzeitig mit den zuständigen Stellen abzustimmen. So kann dazu beigetragen werden, dass die Fußball-WM 2026 auch in Hameln gemeinschaftlich, stimmungsvoll und zugleich rücksichtsvoll erlebt werden kann.













































































































































































































































































































































































































































































































































