Zensus 2022 – Vorbefragungen starten

Aktuell laufen die Vorbereitungen für den nächsten bundesweiten Zensus im Jahr 2022, so auch im Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN). In diesem Rahmen werden zeitnah Bürgerinnen und Bürger vom LSN kontaktiert und um Auskunft gebeten. Im Rahmen des Zensus wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Es werden dabei nicht nur aktuelle Bevölkerungszahlen festgestellt, sondern unter anderem auch Angaben zum Gebäude- und Wohnungsbestand sowie zur Wohnsituation der Bevölkerung erhoben.

Dazu wird im Mai 2022 eine sogenannte Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) durchgeführt. Zur Vorbereitung dieser Zählung startet ab dem 18. Oktober zunächst eine Vorbefragung. Im Zuge der Vorbefragung werden in Niedersachsen rund 350.000 Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen beziehungsweise Gebäuden mit Wohnraum zur Auskunft aufgefordert.

Die Vorbefragung läuft dabei wie folgt ab: Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen beziehungsweise Gebäuden mit Wohnraum, die zur Teilnahme an der Vorbefragung zur GWZ ausgewählt wurden, erhalten in Kürze Post vom Landesamt für Statistik Niedersachsen. In dem Brief werden neben allgemeinen Informationen zur Vorbefragung auch die Zugangsdaten zum Online-Fragebogen, über den die Daten übermittelt werden sollen, mitgeteilt. Ein Papierbogen wird dem Anschreiben nicht beigefügt. Dieser wird aber automatisch mit der ersten Erinnerung versandt. Für die Vorbefragung besteht Auskunftspflicht.

Mithilfe der Vorbefragung wird ermittelt, ob die vorliegenden Daten zu Eigentumsverhältnissen und Gebäuden, die unter anderem von den Grundsteuerstellen stammen, aktuell und von guter Qualität sind. Damit wird ein wichtiger Grundstein für den reibungslosen Ablauf der eigentlichen GWZ im Jahr 2022 gelegt.

Wichtig: Im Rahmen der Vorbefragung zur GWZ kommen keine Erhebungsbeauftragten zum Einsatz. Weder das Landesamt für Statistik Niedersachsen noch die Stadt Hameln werden Personen zu den Anschriften Auskunftspflichtiger schicken. Bei Rückfragen können sich Auskunftspflichtige an die speziell eingerichtete Hotline wenden: 0511/899 77 335. Diese ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 7 bis 21 Uhr und am Samstag von 9 bis 16 Uhr erreichbar.

Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Vorbefragung zur GWZ sind zudem in den FAQ beziehungsweise der FAQ-Suche unter https://www.zensus2022.de/DE/Service/FAQ/_inhalt.html zu
finden.

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