Die Digitalisierung ist eines der prägenden Themen des 21. Jahrhunderts. Mit elektronischen Akten und zahlreichen Online-Diensten hält sie auch in der Verwaltung immer weiter Einzug und erleichtert Bürgerinnen und Bürgern ihren „Amtsgang“. Das Onlinezugangsgesetz (OZG) setzt dafür die Rahmenbedingungen. Ziel des OZG ist es, in Zukunft Hunderte Verwaltungsdienstleistungen elektronisch abrufbar und damit bequem von zu Hause aus zugänglich zu machen. Im Landkreis Hameln-Pyrmont haben sich die Kreisverwaltung und die kreisangehörigen Kommunen in der sogenannten OZG-Werkstatt zusammengeschlossen, um diese Anforderungen gemeinsam umzusetzen.

Bereits jetzt stehen viele Verwaltungsleistungen sowohl auf den kommunalen Serviceportalen als auch auf dem zentralen Serviceportal des Landkreises bereit. Bürgerinnen und Bürger profitieren direkt von diesen Angeboten: Sie können Anträge bequem von zu Hause erledigen, sparen sich den Weg in die Behörde und gewinnen dadurch wertvolle Zeit. Zudem reduziert sich der Papierverbrauch erheblich, was den Verwaltungsaufwand minimiert. Gleichzeitig sorgt die einfache Online-Abwicklung für mehr Transparenz und eine moderne Verwaltung, die sich an den Bedürfnissen der Bürger orientiert.
Damit Bürger noch besser informiert sind und die Möglichkeiten der Online-Dienste vermehrt nutzen, soll das Angebot jetzt verstärkt in der Öffentlichkeit beworben werden. Gesucht wird ein kurzer, prägnanter und kreativer Slogan, der die Vorteile der Online-Leistungen der Verwaltungen optimal widerspiegelt. Und wer könnte solch einen Slogan besser entwickeln als diejenigen, die es direkt betrifft – die Bürgerinnen und Bürger. Sie sind daher aufgerufen, die Vorzüge der „digitalen Behördengänge“ in einem passenden Spruch zusammenzufassen.
Zur Teilnahme am Wettbewerb sind alle Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Hameln-Pyrmont eingeladen. Pro Person können maximal zwei Vorschläge eingereicht werden. Eine Jury aus Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen wird die Gewinner auswählen. Der erste Platz wird mit einem „Fette Beute“-Gutschein im Wert von 250 Euro prämiert, der zweite Platz mit einem 100 Euro Gutschein und der dritte Platz mit einem 50 Euro Gutschein. Der Wettbewerb beginnt am Montag, 2. Juni, und endet am Donnerstag, 3. Juli.
Nähere Informationen sowie ein Online-Teilnahmeformular sind auf den Webseiten der Kommunen und zentral unter https://service.hameln-pyrmont.de/wettbewerb-ozg-slogan verfügbar.