Stadt weist auf Fristeinhaltung hin

Auch wenn in Zeiten von Corona nichts so läuft, wie es eigentlich laufen sollte - eines bleibt gleich: Ausländer, deren Aufenthaltstitel ablaufen, müssen die Verlängerung beantragen, teilt das Rathaus mit. Ebenso müssen Inhaber von Schengen-Visa und visumbefreite Ausländer, die sich zur Zeit in Hameln aufhalten und aufgrund der aktuellen Umstände nicht fristgerecht in ihren Herkunftsstaat zurückkehren können, ihre Ausreisefrist verlängern lassen.

Der Antrag sollte schriftlich gestellt werden und folgendes enthalten: Personalien und Kontaktdaten, eine Kopie von Pass und/oder Aufenthaltstitel und bei Besuchsaufenthalten neben der Adresse in Deutschland auch die Heimatanschrift.

Der Antrag kann dann per Post (Stadt Hameln, Ausländerbehörde, Rathausplatz 1, 31785 Hameln) geschickt, in den Hausbriefkasten des Rathauses geworfen oder per Mail an  zuwanderungundwohngeld@hameln.de gesendet werden.

Wichtig: Der Antrag auf Verlängerung muss immer vor Ablauf der Frist gestellt werden, um den weiteren Aufenthalt zu legalisieren, teilt das Rathaus mit.

 

 

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