Seit Samstag: Maskenpflicht in Hameln

Seit dem 28. Oktober ist der Landkreis Hameln-Pyrmont "rot" - das heißt, er ist offiziell als Risikogebiet ausgewiesen. Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen sieht vor, dass die jeweils zuständige Kommune eine Allgemeinverfügung erlassen kann, in der die genauen Straßen und Plätze benannt sind, in denen eine Mund-Nasen-Bedeckung unter freiem Himmel getragen werden muss.

Die Allgemeinverfügung des Landkreises Hameln-Pyrmont trat am Samstag, 31. Oktober, in Kraft und ist hier zu finden. 

Demnach muss jede Person an folgenden Orten in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen:

  • Fußgängerzone in der Innenstadt
  • City-Busbahnhof "an der Pfortmühle"
  • Bahnhofplatz
  • Bahnhofstraße
  • Deisterstraße (beginnend im Bereich der Einmündung koppenstraße bis zur Einmündung Lohstraße)

Unter diesem Link können Sie eine Karte abrufen, auf der die entsprechenden Bereiche gekennzeichnet sind.

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