Medizinische Masken beim Rathausbesuch

Ab Montag, 25. Januar, ist der Zugang ins Rathaus nur noch für Besucher möglich, die eine FFP2 – oder OP-Maske tragen. Dies gilt insbesondere für Besuche im Bürgeramt.

Kinder unter sechs Jahren müssen keine Maske tragen, bei Jugendlichen bis 15 Jahren reicht eine Stoffmaske. Hintergrund sind die neuen Regelungen der Niedersächsische Landesregierung zur Eindämmung der Corona-Pandemie.

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