Heizöltank gegen Hochwasser sichern

Nicht erst die schlimmen Hochwasserereignisse in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz im Juli haben gezeigt, welche Zerstörungswut ein noch so kleiner Bach entwickeln kann. Umso wichtiger ist es, das eigene Hab und Gut gegen Flutkatastrophen zu sichern. Elementar dabei: der Heizöltank.

Bereits Anfang 2018 ist das „Hochwasserschutzgesetz II“ in Kraft getreten. Zum Teil ist dieses Gesetz auch für Besitzerinnen und Besitzer von Ölheizungen wichtig. Sind sie ohnehin verpflichtet, ihre Ölheizungen gegen allerlei äußere Einflüsse zu schützen, weitet das neue Hochwasserschutzgesetz II diese Maßnahmen nun nochmals aus. Denn entsprechende Schutzmaßnahmen müssen nun nicht nur die Besitzer ergreifen, die in einem bekannten „Überschwemmungsgebiet“ leben, sondern auch Bewohnerinnen und Bewohner sogenannter „Risikogebiete“. Diese Kategorie wird nun, zusätzlich zu den Überschwemmungsgebieten, von den Behörden ausgewiesen.

Überschwemmungsgebiete sind Gebiete, die statistisch gesehen alle 100 Jahre von einem Hochwasser betroffen sind. „Risikogebiete hingegen sind Gebiete, die im Falle eines Extremhochwassers überflutet werden könnten“, erklärt Barbara Schulte von Hamelns Unterer Wasserbehörde den Unterschied. Die Ölheizungen dürfen in beiden Gebieten natürlich weiterhin betrieben werden, müssen allerdings so aufgestellt oder gesichert werden, dass im Falle eines Hochwassers kein Öl entweichen kann. Entsprechende Sicherungsmaßnahmen sind durch einen Fachbetrieb auszuführen und müssen bei Anlagen in Überschwemmungsgebieten bis zum 5. Januar 2023 und in Risikogebieten zehn Jahre später abgeschlossen sein. „Bedenkt man, dass manche Besitzerinnen und Besitzer von Ölheizungen umfassende und vielleicht auch kostenaufwändige Arbeiten an ihren Anlagen vornehmen müssen, bleibt nur noch knapp ein Jahr Zeit“, so Schulte.

Ob das eigene Grundstück in einem Überschwemmungs- oder Risikogebiet liegt, kann unter www.hameln.de/hochwasserschutz eingesehen werden. Unter www.zukunftsheizen.de stehen das Hochwasserschutzgesetz II, Vorschriften und Tipps zur Tanksicherung bereit.

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