Einschulungsfeiern: 3G-Regeln beachten

Kurz vor Beginn des neuen Schuljahres hat das Land Niedersachsen eine neue Corona-Verordnung erlassen – und die neuen Regeln werden auch Einfluss auf die diesjährigen Einschulungsfeiern haben. So darf das Schulgelände nur betreten, wer einen negativen Corona-Test (PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden, oder PoC-Antigen-Test, nicht älter als 24 Stunden), vollständigen Impfschutz oder eine überstandene Infektion nachweisen kann. Kinder unter sechs Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.

Die neuen Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 und 5 bekommen Corona-Schnelltest für zu Hause von der Schule gestellt. Informationen zu Ausgabeterminen stellen die einzelnen Schulen auf ihren Homepages zur Verfügung.

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