Brut- und Setzzeit: Leinenpflicht für Hunde beachten

Mit dem Frühling beginnt eine besonders lebendige Zeit in der Natur: Zahlreiche Wildtiere bringen nun ihren Nachwuchs zur Welt. Die Stadt Hameln bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger – insbesondere, wenn sie Hunde oder einen eigenen Garten haben – um besondere Rücksichtnahme.

Zum Schutz der Jungtiere gilt in der freien Landschaft vom 1. April bis zum 15. Juli eine Leinenpflicht für Hunde. Diese Regelung umfasst auch Feld- und Waldwege. Ausgenommen sind lediglich Rettungs-, Blinden- und Hütehunde im Einsatz.

Damit soll der empfindliche Nachwuchs heimischer Wildtiere geschützt werden. Besonders gefährdet sind in dieser Zeit unter anderem Rehkitze und Junghasen. In ihren ersten Lebenswochen verfügen sie über keinen ausgeprägten Fluchtinstinkt und verharren bei Gefahr regungslos am Boden. Dadurch sind sie auf Tarnung angewiesen und besonders schutzbedürftig. Auch viele heimische Vogelarten brüten im Frühling und sind auf möglichst ungestörte Lebensräume angewiesen. Nester befinden sich nicht nur in Bäumen, sondern häufig auch in Hecken, Sträuchern oder am Boden.

Auch angeleinte Hunde – etwa an Schlepp- oder Flexileinen – dürfen nicht unbeaufsichtigt streunen oder wildern. Insbesondere an Waldrändern, Feldhecken und an dicht bewachsenen Wegrändern halten sich häufig Junghasen auf. Diese werden nur wenige Male am Tag von der Häsin gesäugt und verbringen die meiste Zeit allein.

Sollten Bürgerinnen und Bürger ein Jungtier entdecken, gilt: Bitte nicht anfassen! Durch menschlichen Geruch kann es dazu kommen, dass die Mutter das Tier nicht mehr annimmt. Stattdessen wird empfohlen, Abstand zu halten und auch Hunde fernzuhalten.

Die Stadt Hameln appelliert an alle, die Natur in dieser sensiblen Zeit mit besonderer Aufmerksamkeit zu genießen und Rücksicht auf den tierischen Nachwuchs zu nehmen.

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