Verloren? Gestohlen? Unauffindbar?

Wenn Sie Ihr Personaldokument verloren haben oder es Ihnen gestohlen wurde, müssen Sie uns diesen Verlust bitte umgehend mitteilen. Wir nehmen im Bürgeramt dann Ihre Verlustanzeige auf. Dafür benötigen wir Ihre persönliche Unterschrift.

Alternativ können Sie dieses Formular zum Verlust der Ausweispapiere verwenden. Bitte lassen Sie uns dieses Dokument ausgefüllt und unterschrieben zukommen.

Sie haben bereits eine Verlustanzeige bei der Polizei gestellt? Das reicht leider nicht aus. Denn die Anzeigepflicht über den Verlust und sein Wiederauffinden besteht gegenüber der Pass- beziehungsweise der Ausweisbehörde – also Ihrem Bürgeramt.

Besondere Vorsicht beim Perso mit Online-Funktion

Sollten Sie einen neuen elektronischen Personalausweis mit eingeschalteter Online-Funktion verloren haben, muss die Sperrung dieser Funktion sofort veranlasst werden! Diese Sperrung kann persönlich oder telefonisch bei der ausstellenden Behörde oder über den Sperrnotruf unter 0180-1-333333 (Montag bis Sonntag, 24 Stunden am Tag) veranlasst werden.

In der Regel kann ein neuer Reisepass oder Personalausweis erst einen Monat nach der Verlustmeldung beantragt werden. Denn nicht selten taucht das verloren geglaubte Dokument in diesem Zeitraum wieder auf. Für den Monat ohne Ausweis stellen wir Ihnen gegebenenfalls vorläufige Papiere aus.