Auf persönliche oder schriftliche Anfrage darf die Meldebehörde Auskunft über folgende Daten einer Person erteilen: Vor- und Zunamen, akademische Grade, aktuelle Anschrift und sofern die Person verstorben ist, auch diese Tatsache. Soweit Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, darf die Meldebehörde eine erweitere Melderegisterauskunft geben, die zusätzliche folgende Daten umfasst:
- Tag und Ort der Geburt
- Frühere Vor- und Familiennamen
- Familienstand, beschränkt auf die Angaben: verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend
- Staatsangehörigkeit
- Frühere Anschriften
- Tag des Ein- und Auszuges
- Gesetzliche Vertreter
- Name und Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners
- Sterbetag und -ort