Wann muss ich raus, wo soll ich hin?

Unter dem BHW-Parkplatz an der Springer Landstraße liegt ein 20-Zentner-Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg. Die Stadt Hameln bereitet deshalb die Entschärfung am 26. April vor. Für rund 8.500 Menschen in Afferde, Rohrsen, am Basberg und im Hottenbergsfeld bedeutet das: Sie müssen ihre Wohnungen an diesem Sonntag vorübergehend verlassen.

Die Entschärfung selbst ist ein Routineeinsatz für die Spezialisten – für die Stadt und ihre Bürgerinnen und Bürger aber eine besondere Situation. Damit die Arbeiten sicher durchgeführt werden können, richtet die Stadt rund um den Fundort ein Sperrgebiet von 1.500 Metern ein, in dem sich während der Entschärfung niemand aufhalten darf. Alle betroffenen Haushalte hat die Stadt Hameln direkt informiert.

Für die Menschen im Evakuierungsgebiet heißt das konkret: Am Einsatztag müssen alle Gebäude, Straßen und Plätze im Umkreis von 1.500 Metern um den Fundort bis spätestens 7 Uhr geräumt sein. Je schneller das gelingt, desto früher kann mit der Entschärfung begonnen werden – und desto eher ist eine Rückkehr nach Hause möglich. Während des Einsatzes wird das Gebiet vollständig abgesperrt und von Polizei und Einsatzkräften kontrolliert, auch aus der Luft mit Wärmebild-Drohnen. Die Entschärfung kann erst beginnen, wenn sichergestellt ist, dass sich niemand mehr im Gefahrenbereich aufhält. Wie lange diese dauert, lässt sich im Vorfeld nicht exakt bestimmen. Maßgeblich ist, wie die Arbeiten vor Ort verlaufen – betroffene Bürgerinnen und Bürger sollten vorsichtshalber davon auszugehen, dass eine Rückkehr in die Wohnungen erst im Laufe des Tages, möglicherweise erst in den Abendstunden, möglich sein wird.

Für die Zeit außerhalb der Wohnung ist keine aufwendige Vorbereitung nötig, aber einige Dinge sollten mitgenommen werden: Ausweise, Medikamente, wichtige Unterlagen und persönliche Gegenstände für mehrere Stunden. Auch ein geladenes Mobiltelefon gehört dazu.

Für Menschen, die an diesem Tag nicht bei Verwandten oder Freunden unterkommen und auch keinen tagesfüllenden Ausflug unternehmen können, richtet die Stadt eine zentrale Sammelstelle in der Rattenfängerhalle ein. Dort wird es Essen und Getränke, WLAN, Feldbetten und Sitzgelegenheiten sowie eigene Bereiche zum Stillen und Wickeln, zum Spielen und Toben, für Hunde und ihre Herrchen und Frauchen sowie für pflegebedürftige Menschen geben. Die Halle ist barrierefrei erreichbar, wer hier unterkommen möchte, muss sich nicht vorab anmelden.

Die Tiefgarage unter der Rattenfängerhalle kann an diesem Tag kostenlos genutzt werden, ergänzend verkehren zwischen 5 und 7 Uhr kostenlose Shuttle-Busse aus dem Hottenbergsfeld, Rohrsen, Afferde und vom Basberg aus zur Notunterkunft und nach erfolgreicher Entschärfung wieder zurück. Auch diese sind barrierefrei nutzbar. Haustiere können grundsätzlich zu Hause gelassen werden, dürfen aber auch in die Sammelunterkunft mitgenommen werden – allerdings nur in Transportboxen.

Bevor Anwohnerinnen und Anwohner ihr Haus oder ihre Wohnung verlassen, sollten sie alle Elektro- und Gasgeräte ausschalten, Wasserhähne zudrehen und offene Flammen löschen. Es ist sehr wichtig, dass auch das Licht, Bewegungsmelder und Zeitschaltuhren für Beleuchtung ausgeschaltet werden, darauf weist der Kampfmittelbeseitigungsdienst explizit hin: Wenn Licht in einer Wohnung an ist oder angeschaltet wird, müssen die Einsatzkräfte bei ihrer Kontrolle befürchten, dass noch jemand im Haus ist. Während sie dem Verdacht nachgehen, müssen die Entschärfungs-Experten die Arbeit einstellen. Das bedeutet: Durch Licht in Zimmern verzögert sich der Einsatz und am Ende kommen alle später zurück nach Hause.

Fenster sollten vorsorglich gekippt, Fahrzeuge außerhalb des Sperrbereichs geparkt werden – hierbei handelt es sich um Vorsichtsmaßnahmen, um eventuelle Schäden abzumildern. Denn: In den meisten Fällen gelingt es, einen Blindgänger zu entschärfen. Dabei werden Zünder entfernt oder unschädlich gemacht. Sollte sich jedoch zeigen, dass eine Entschärfung nicht sicher möglich ist, kann auch eine kontrollierte Sprengung notwendig werden. Für diesen Fall haben Stadt und Einsatzkräfte bereits vorgesorgt: Rund um die Fundstelle wird bereits seit Montag ein Schutzwall aus Containern aufgebaut, sechs Etagen hoch. Gefüllt werden diese mit Wasser – um die Druckwelle und umherfliegende Splitter im Falle einer Sprengung abzufangen und Auswirkungen auf Gebäude und Umgebung so gering wie möglich zu halten. Wichtig ist: Es handelt sich lediglich um Empfehlungen. Wer Angst vor Einbrüchen hat, muss letztlich selbst abwägen, ob er mögliche Schäden an Fenstern in Kauf nimmt. Polizistinnen und Polizisten werden die Wohngebiete auch am Abend zuvor bereits durchstreifen.

Viele Anwohnerinnen und Anwohner fragen sich, wie verbindlich die Evakuierung ist. Hier gilt: Das Verlassen des Sperrgebiets ist verpflichtend. Die Entschärfung darf erst beginnen, wenn sich keine Personen mehr im Gefahrenbereich, auch nicht in Gebäuden oder Gärten, aufhalten. Wer das Betretungs- und Aufenthaltsverbot missachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann.

Wichtig ist: Niemand muss diese außergewöhnliche Situation allein bewältigen. Wer krank ist, pflegebedürftig oder seine Wohnung aus anderen Gründen nicht selbstständig verlassen kann, kann und sollte sich frühzeitig beim Bürgertelefon unter der Telefonnummer 0800/426 356 5 melden. In diesen Fällen organisiert die Stadt gezielt Unterstützung, Transport, Pflege und gegebenenfalls auch medizinische Versorgung.

Aktuelle Informationen stellt die Stadt Hameln fortlaufend auf der städtischen Internetseite www.hameln.de, soziale Medien sowie Warn-Apps wie KATWARN und NINA bereit, die am Einsatztag auch kurzfristige Hinweise, Verhaltensregeln und letztendlich Entwarnung geben.

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