Wenn Sie innerhalb der Stadt umziehen ...

Auch wenn Sie innerhalb des Stadtgebietes Hameln umgezogen sind, müssen Sie sich ummelden. Dieser Behördengang ist schnell und einfach abgewickelt und dauert in der Regel auch nicht lang.

Bitte bringen Sie mit:

Ihren Personalausweis und/oder Reisepass, sowie Ihre aktuelle Wohnungsgeberbestätigung oder bei Bezug von Eigentum eine "Eigenerklärung" (ebenfalls in der Wohnungsgeberbestätigung). Als Service bieten wir an, die Ummeldung aufgrund Ihrer persönlichen Angaben direkt im Bürgeramt vorzunehmen. Den entsprechenden Vordruck erhalten Sie im Bürgeramt, wenn Sie das Formular gerne selbst ausfüllen möchten. Dies ist nicht unbedingt erforderlich, aber zu empfehlen, wenn eine Dritte Person für Sie die Ummeldung vornehmen soll. Hier ist aber auch eine formlose Vollmacht ausreichend.

Wie bei allen Meldeangelegenheiten schreibt das Bundesmeldegesetz auch bei Ummeldung vor, dass Sie uns innerhalb von zwei Wochen nach Umzug dieses mitteilen müssen. Ferner haben Sie die Möglichkeit, für Ihre persönlichen Daten eine sogenannte Übermittlungssperre einrichten zu lassen. Eine Erklärung dazu finden Sie unter Anmeldung.

Im Bürgeramt nehmen wir Ummeldung auf: die muss allerdings spätestens zwei Wochen nach Umzug erfolgen.