Lockerungen bei der Maskenpflicht im ÖPNV

Der Landkreis Hameln-Pyrmont hat an fünf aufeinander folgenden Werktagen die Sieben-Tage-Inzidenz von 100 unterschritten. Ab Donnerstag, 6. Mai wird damit das Infektionsschutzgesetz des Bundes wieder außer Kraft gesetzt und es treten für alle Fahrgäste Lockerungen bei der Maskenpflicht ein.

In den letzten Wochen musste an den Haltestellen und in den Fahrzeugen grundsätzlich eine FFP2-oder vergleichbare Maske getragen werden. Diese Regelung entfällt nun mit Ende der „Corona-Notbremse“ des Bundes. Ab Donnerstag, 6. Mai, gilt die Niedersächsische Corona-Verordnung vom 24. April. Für Fahrgäste ab dem 15. Geburtstag ist an den Haltestellen und in den Fahrzeugen wieder eine medizinische Maske (OP-Masken oder Mund-Nase-Bedeckungen mit den Standards KN95/N95 oder FFP2) ausreichend. Kinder zwischen dem 6. und 15. Geburtstag haben mindestens eine textile oder textilähnliche Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, die auf Grund ihrer Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung von Tröpfchenpartikeln zu verringern.

Weiterhin ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder bis zum 6. Geburtstag. Ebenso sind Fahrgäste mit einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung sowie einer Vorerkrankung wie z.B. einer schweren Herz-oder Lungenerkrankung von dieser Pflicht ausgenommen. Fahrgäste werden gebeten, einen entsprechenden Nachweis wie z.B. ein Attest mitzuführen. Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen den Wert von 100 überschreiten, greift erneut das Infektionsschutzgesetz des Bundes. Fahrgäste werden gebeten, sich diesbezüglich regelmäßig auf www.oeffis.de über Aktualisierungen zu informieren.

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