OB Claudio Griese stellt Haushalt 2019 vor

Schwarze Zahlen, aber keine Euphorie: Oberbürgermeister Claudio Griese hat am Mittwochabend im Rat den Haushalt für 2019 vorgestellt. Die Mechanismen des Finanzausgleichs führen zu einem Rekordüberschuss in Höhe von 6,6 Millionen Euro. Auf der anderen Seite steht aber auch ein Rekord-Investitionsprogramm, das die Stadt in den kommenden Jahren abarbeiten muss. Vor allem in die Schulen muss kräftig investiert werden, aber auch die Neugestaltung des Weserufers und die Altstadt stehen auf der Liste. Lesen Sie hier die Haushaltsrede des Rathaus-Chefs im Wortlaut:

Rede zur Einbringung des Haushaltes 2019 in der Sitzung des Rates der Stadt Hameln am 09. Januar 2019. Es gilt das gesprochene Wort.

 

Zunächst möchte ich all denjenigen, die ich in diesem Jahr noch nicht gesehen habe auf diesem Weg noch alles Gute, vor allem Gesundheit für das Jahr 2019 wünschen. In diesem Jahr werden wir sowohl den Haushalt für das nun begonnene Jahr 2019 als auch den Haushalt für das Jahr 2020 beschließen.

Der Haushalt 2019 ist zum einen geprägt von den Mechanismen des Finanzausgleichs, die in diesem Jahr zu einem erfreulichen Mehrertrag führen, zum anderen von den Beschlüssen der vergangenen Jahre.

Somit steht der Haushalt für uns als Verwaltung unter der Überschrift „Wir wollen die gesetzten Ziele umsetzen! In den vergangenen Jahren haben wir viele große Projekte gemeinsam zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt beschlossen. Diese Projekte sind jedoch sowohl finanziell als personell derart ressourcenbindend, dass es gilt, diese Beschlüsse vernünftig umzusetzen und zu Ende zu bringen.

Ergebnishaushalt 2019 und die mittelfristige Finanzplanung

Lassen Sie uns zunächst einen Blick auf den Ergebnishaushalt 2019 werfen.

Der Haushalt 2019 weist einen Rekordüberschuss von 6,6 Millionen Euro aus. Nun verleitet dieser satte Überschuss schnell zur Freude und könnte zu höheren Ausgabeüberlegungen führen. Allerdings ist dieser Überschuss darauf zurückzuführen, dass wir im abgelaufenen Jahr 2018 rechtzeitig während des Erfassungszeitraums für Finanzzuweisungen Gewerbesteuerrückerstattungen in Höhe von 11,3 Millionen Euro vorgenommen haben. Ansonsten wäre der Haushaltsüberschuss deutlich geringer ausgefallen.

Das kommunale Haushaltsrecht verlangt neben dem aktuellen Haushaltsjahr jedoch auch eine Betrachtung der weiteren drei Haushaltsjahre im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung. Schaut man sich sodann das geplante Haushaltsjahr 2020 an, stellen wir fest, dass der Haushaltsüberschuss geringer aber immer noch solide ausfällt. So beträgt der Jahresüberschuss für das nächste Jahr 2,3 Millionen Euro.

Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist, dass die Gesamtaufwendungen im Jahr 2020 mit 140 Millionen Euro sogar um eine Million geringer ausfallen als im nun anstehenden Haushaltsjahr 2019. Nach derzeitigem Planungsstand sind die Haushaltsjahre 2021 und 2022 deutlich schwieriger. Nach momentanem Stand erwartet uns im Jahr 2021 noch ein knapper Überschuss von 449.000,00 Euro und für das Jahr 2022 noch ein Überschuss von rund 660.000,00 Euro. In diesen beiden Haushaltsjahren steigen sowohl die Aufwendungen als auch die Erträge, dennoch erreichen wir nur noch knapp den Haushaltsausgleich.

Der Anstieg der Aufwendungen im Ergebnishaushalt lässt sich identifizieren. Er ist auch auf den Anstieg der Abschreibungen für unsere Bauprojekte zurückzuführen. So betragen die Abschreibungen allein im Jahr 2019 über 8,8 Millionen Euro und somit einen Anstieg von 7,2 % zum Vorjahr. Durch die Realisierung weiterer Baumaßnahmen werden die Abschreibungen im Jahr 2022 bereits über 10,5 Millionen Euro betragen.

Bei dem noch später zu betrachtenden Investitionsprogramm wird deutlich, dass bei den weiter anstehenden Millioneninvestitionen auch die Abschreibungen für die Bauten gleichsam im Ergebnishaushalt zu Buche schlagen.

Hier müssen wir gemeinsam an einer Lösung arbeiten, wie wir dem unweigerlichen Anstieg des Gesamtaufwands im Ergebnishaushalt begegnen können, da ein Anstieg allein bei den Abschreibungen nicht ohne weiteres mehr durch Einsparungen oder Mehreinnahmen erwirtschaftet werden kann.

Diese Entwicklung bereitet durchaus Anlass zur Sorge, da die finanzielle Leistungsfähigkeit, aber auch die Funktionsfähigkeit der Stadt weiterhin gegeben sein muss.

Insofern setzen auch wir Hoffnungen in die von der FDP-Fraktion initiierte Ideenwerkstatt zur Haushaltskonsolidierung, die in diesem Jahr durchgeführt und abgeschossen wird. Hier benötigen wir dringend Impulse für weitere Konsolidierungsmaßnahmen.

Bei der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes 2019 und im Rahmen der hausinternen Abstimmungsgespräche ist aber auch deutlich geworden, dass die zunehmende Sprunghaftigkeit der Entwicklung kommunaler Haushalte auch gerade uns belastet.

Wer hätte in 2017 mit einer Rückerstattung von bereits gezahlter Gewerbesteuer in Höhe von insgesamt 22,8 Millionen Euro gerechnet. Auch 2018 war die erneute Rückerstattung in Höhe von insgesamt 11,3 Millionen Euro in dieser Höhe noch eine Überraschung. Dieser Betrag in Höhe von über 34 Millionen Euro fehlt uns spürbar.

Dieses Geld hätten wir dringend für Haushaltsüberschüsse und Tilgung alter Liquiditätskredite benötigt. Die Haushaltsüberschüsse hätten wir für die bevorstehenden Investitionen verwenden können. In der gebotenen Kürze möchte ich einige Positionen im Ergebnishaushalt ansprechen:

Stellenplan:

Nachdem wir den Jahren 2017 und 2018 einen unverzichtbaren Anstieg des Stellenplankegels um insgesamt 31 Stellen aufgrund dringenden Personalbedarfs zu verzeichnen hatten, legen wir Ihnen mit diesem Haushalt einen Stellenplan vor, der einen konstanten Stellenkegel ausweist. Für 2019 gibt es eine marginale Erhöhung des Stellenplans um 0,71 Stellenanteile.

Hinweisen möchte ich an dieser Stelle darauf, dass wir bei den Kosten für Sach- und Dienstleistungen die Wünsche der Fachabteilungen sehr gedrückt haben, allerdings dennoch beispielsweise die  Aufnahme von Kosten für die Umsetzung der Planungen für die Realisierung eines Baugebietes in Halvestorf etatisiert haben. Auch haben wir die Auswirkungen der in der Ratssitzung am 19.12.2018 beschlossenen Inhalte der neuen Kooperationsvereinbarung für die Kinderbetreuung und Jugendhilfe in den Etatentwurf eingepflegt.

Altstadtbeauftragter:

In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 05.12.2018 und beim Neujahrsempfang am 06.01.2019 habe ich über das beabsichtigte Projekt „Altstadtbeauftragter“ berichtet.

Die Altstadt innerhalb der Wälle und begrenzt durch die Weser ist das bauliche und historische Herz unserer Stadt. Zu Recht wurde die Altstadtsanierung in Hameln als bundesweit mustergültig bewertet und als solche anerkannt. Der Abschluss der Altstadtsanierung im Jahre 1993 liegt nun allerdings schon mehr als 25 Jahre zurück.

Wer mit gezieltem Auge durch unsere Innenstadt geht wird feststellen, dass bei einer zunehmenden Zahl an Gebäuden sowohl die Fassaden als auch der bauliche Zustand insgesamt modernisierungsbedürftig sind. Vorbei sind aber die Zeiten, wo man alle Hauseigentümer persönlich kannte und diese auch ein eigenes Interesse an einer Modernisierung der Gebäude bekundeten. Heute sind die unterschiedlichsten Eigentümerstrukturen vorhanden, eine Kommunikation ist  mitunter nur schwer möglich und auch nicht überall ein Interesse an einer umfassenden Sanierung des Gebäudeeigentums gegeben.

Wenn wir unser kulturelles Erbe und die historische Bausubstanz dauerhaft im Interesse der Stadt Hameln erhalten wollen, werden wir neue Wege gehen müssen. Ohne eine gezielte Steuerung und ein beherztes Eingreifen seitens der Stadt Hameln, gebe ich der Altstadt noch zehn Jahre, und der Sanierungsstau der einzelnen Gebäude wird zu einem schlechten Image unserer Stadt führen.

Ausdrücklich betonen möchte ich, dass diese Aussagen selbstverständlich nicht für alle Gebäudeeigentümer in der Altstadt gelten. Es gibt auch Eigentümer, die sich ihrer Verantwortung sehr wohl bewusst sind und für die wir als Stadt sehr dankbar sein dürfen. Dennoch sollten wir bei der Altstadt neue Wege gehen. So sollten wir im Hinblick auf die Gebäude flexibel agieren können. So wäre zum einen ein Erwerb durch die Stadt oder durch städtische Unternehmen von zu veräußernden Gebäuden denkbar, aber auch die Begleitung des Erwerbs durch Dritte und zum anderen auch die finanzielle Unterstützung von Eigentümern bei ihren Modernisierungsabsichten.

Klarstellen möchte ich, dass diese Planungen weit über das bereits bestehende Förderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz  Altstadt“ hinausgehen. Vielmehr handelt es sich um einen Prozess, der neben dem Altstadtbeauftragten auch von den Bürgerinnen und Bürgern, Fachleuten und den Mitgliedern des Rates entwickelt werden muss. Allerdings sollten wir anfangen, damit wir bei Veränderungen in der Altstadt reaktionsfähig sind.

Die Ansätze für den Altstadtbeauftragten werden Sie zum einen im Investitionsprogramm wiederfinden. Für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 jeweils eine Million Euro und für die Jahre 2021 und 2022 jeweils 500.000,00 Euro. Diese Gelder sollen für die Modernisierung und den eventuellen Erwerb von Gebäuden zur Verfügung stehen.   

Auswirkungen hat dieses Projekt zum anderen allerdings auch auf den Ergebnishaushalt. So ist voranzustellen, dass diese Aufgabe aus dem bestehenden Mitarbeiterbestand nicht abzubilden ist. Deshalb soll die Aufgabe von einer ehemaligen Führungskraft der Stadt, dem ehemaligen Fachbereichsleiter Herrn Schur, im Rahmen eines Dienstvertrages übernommen werden.

Bei diesem Projekt soll Herr Schur als Altstadtbeauftragter sich auch dem Themenkreis Reinigung und Sauberkeit in der Innenstadt widmen und gleichsam gemeinsam mit der HMT Ideen für Geschäfts- und Gaststättenkonzepte als auch ein Wohnungskonzept erarbeiten. Da erkennbar nicht nur investive Maßnahmen ergriffen werden sollen, sondern auch vorbereitende und begleitende Maßnahmen realisierbar sein müssen, sind hierfür Kosten im Ergebnishaushalt in Höhe von 80.000,00 Euro im Etat veranschlagt.

Investitionsprogramm und Mittelfristige Finanzplanung:

Lassen Sie uns nun einen Blick auf die Schwerpunkte des Investitionsprogramms werfen: Auch hier gilt das Prinzip, „Wir wollen die gesetzten Ziele umsetzen!“ So wollen wir in den Jahren 2019 bis 2022 insgesamt 108 Millionen Euro in die Verbesserung der städtischen Infrastruktur investieren. Dieses wird durch den Haushaltsplanentwurf noch einmal mehr als deutlich. Allein in diesem Jahr sind Investitionen in Höhe von über 32 Millionen Euro geplant.

Beginnen möchte ich mit dem Bereich Stadtentwicklung und Planung. Sie werden feststellen, dass sich die Prioritäten im Investitionsprogramm nicht verändert haben. Dieses wird auch durch die neu aufgelegte Prioritätenliste als haushaltsbegleitende Vorlage deutlich.

Auf folgende Investitionsmaßnahmen möchte ich noch einen gesonderten Blick werfen:

Projekt Linsingenquartier

So bleibt das Stadtumbaugebiet Linsingenquartier mit insgesamt 6,2 Millionen Euro nicht nur im Hinblick auf die Nachnutzung der Fläche, sondern auch finanziell ein großer Schwerpunkt der städtischen Politik. Dem gegenüber stehen Fördergelder aus dem Programm Stadtumbau West in Höhe von 3,5 Millionen Euro. Das Jahr 2019 wird baulich ein einschneidendes Jahr für das ehemalige Kasernengelände, da die meisten Gebäude alsbald abgerissen werden.

Daneben darf aber nicht aus dem Blick verloren werden, dass der Landkreis die Zentralisierung und den damit einhergehenden Neubau der Elisabeth-Selbert-Schule auf dem Gelände vorantreiben wird. Auch unsere Gesellschaft für sozialen Wohnungsbau und Projektentwicklung hat den Vermarktungsauftrag für das Gelände unter Beachtung der vom Rat beschlossenen Profilbildung „Bildungs- und Gesundheitscampus“. Die spannende Phase der Nachnutzung beginnt in diesem Jahr!

Projekt Kuckuck:

Auch das Stadtquartier Kuckuck bleibt ein weiterer Schwerpunkt der Stadtentwicklung. Die Gesamtkosten in der Mittelfristplanung belaufen sich auf 3,9 Millionen Euro, wobei 1,5 Millionen Euro aus dem Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“ einfließen. So soll in diesem Jahr der Quartierstreff gebaut werden. Gleiches gilt für die Umsetzung des Spiel- und Bolzplatzes. Weitere Maßnahmen, wie beispielsweise der Ausbau der Marienthaler Straße und die Umgestaltung der Freiflächen, folgen im Jahr 2020.

Projekt Baileypark:

Der Baileypark ist ebenfalls weiterhin ein Schwerpunkt der Stadtentwicklung in 2019. Die Umbaumaßnahme beläuft sich im Mittelfristzeitraum auf 3,7 Millionen Euro, der im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Stadtumbau West“ mit 2,4 Millionen Euro bezuschusst wird. Auch hier bleiben wir den Planungen und den Prioritäten treu, indem neben den Hochbauprojekten der GSW und HWG auf dem Gelände auch ein grünes Band für Naherholung und mehr Naturräume in der dicht bebauten Nordstadt auf der ehemaligen Militärfläche geschaffen werden soll.

Der Rückbau der Betonflächen ist für März 2019 vorgesehen. Dem schließt sich dann die Erschließung der Flächen an. Die Bauausführung der Errichtung der 52 Wohneinheiten im 1. Bauabschnitt beginnt im September dieses Jahres und wird dann im Mai 2021 abgeschlossen sein.

Projekt Weserufer:

Die Ergebnisse von Hameln2030 nehmen bei der Umgestaltung des Weserufers endlich Formen an. So sind die Planungsleistungen für die Neugestaltung der Werderinsel ausgeschrieben worden. Auch die Vergabe der Planung von Skateelementen ist in Vorbereitung. Hiermit wird ein wichtiger Grundstein für die Schaffung von Aufenthalts- und Spielmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen und Familien in der Innenstadt in Wassernähe gelegt.

Auch für den Bereich Stockhof bis Europaplatz ist in diesem Jahr eine Bürgerversammlung vorgesehen, bei der wir die Bürgerinnen und Bürger auffordern möchten, ihre Ideen für eine Umgestaltung der Fläche einzubringen. Ebenfalls nimmt der Weserbereich zwischen Pfortmühle und der Elisabeth-Selbert-Schule, inklusive Veränderung des Radweges, Konturen an. So ist die Vergabe für Planungsleistungen für den Frühsommer dieses Jahres geplant.

Für die Umgestaltung der drei Bereiche des Weserufers sind derzeit rund 1,2 Millionen Euro in der Mittelfristplanung etatisiert. Aus dem Städtebauförderprogramm „Zukunft Stadtgrün“ erhalten wir einen Zuschuss hierfür in Höhe von 735.000,00 Euro. Da die Gesamtmaßnahme aber über den Zeitraum der Mittelfristplanung hinausgeht, ist konsequenterweise auch nur der im Rahmen der Mittelfristplanung umsetzbare Aufwand nebst Fördergeldern etatisiert worden.

Projekt Städtebaulicher Denkmalschutz Altstadt:

Wie bereits im Zusammenhang mit dem Altstadtbeauftragten erwähnt, sind auch in den Jahren 2019 bis 2021 Fördergelder in Höhe von insgesamt 490.000,00 Euro etatisiert. Aus dem Förderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz Altstadt“ erhalten wir hierfür 420.000,00 Euro. Bislang wurden 22 Objekte mit einer Fördersumme von insgesamt 147.000,00 Euro gefördert. 11 Objekte befinden sich in der Durchführung bzw. stehen kurz vor dem Abschluss.

Projekt Vorratsflächensicherung:

In den vergangenen zwei Jahren haben wir mehrmals über die Weiterentwicklung unserer Stadt im Hinblick auf die Ausweisung neuer Gewerbegebiete, aber auch neuer Wohngebiete diskutiert.

Dabei wurde mehr als deutlich, dass seit der Schaffung des Wohn- und Gewerbegebietes Hottenbergsfeld kein ausreichender Erwerb von Grundstücken durch die Stadt Hameln für Vorratsflächen mehr erfolgt ist. Heute stellt sich die Lage als prekär da, da viele Grundstückseigentümer überhaupt nicht mehr zur Veräußerung ihrer Flächen bereit sind. Diejenigen, die bereit sind, rufen sehr hohe Kaufpreise auf und verlangen bei landwirtschaftlichen Flächen auch zusätzlich noch Ausgleichsflächen im Maßstab 1:4. Unter diesen Bedingungen fällt es schwer, schnell Flächen für städtebauliche Entwicklungen zu generieren.

Deshalb haben wir im Investitionsprogramm für 2019 und für 2020 den Etatansatz für den Flächenerwerb von jeweils 200.000,00 Euro pro Jahr auf 1 Million Euro pro Jahr angehoben. Für die Jahre 2021 und 2022 haben wir derzeit jeweils 500.000 Euro etatisiert. Ohne namhafte Finanzmittel ist ein Flächenerwerb zur Bevorratung und damit auch eine städtebauliche Weiterentwicklung Hamelns nicht mehr möglich.

Investitionsprogramm Hochbau:

Wenden wir uns nun von der Flächenpolitik dem Hochbau zu. Auch hier wollen wir die vom Rat beschlossenen Baumaßnahmen umsetzen und bleiben deshalb auch bei den Prioritäten der Linie treu. Entsprechend den eben skizierten Bereichen der  Stadtentwicklung und Planung erhalten Sie auch hier eine haushaltsbegleitende Vorlage mit den Prioritäten bei den Hochbaumaßnahmen. Auch hier gilt das Prinzip, „Wir wollen die gesetzten Ziele umsetzen!“

Schulzentrum Nord:

Beginnen möchte ich auch hier mit der finanziell und personell größten Baumaßnahme, dem Schulzentrum Nord. In diesem Jahr beträgt der Etatansatz 6,6 Millionen Euro und in den beiden Folgejahren noch insgesamt 3 Millionen Euro. Hinzu kommen noch 1,5 Millionen Euro für die Erstausstattung der IGS in Form von Einrichtungsgegenständen und die Sanierung von Fachunterrichtsräumen in der IGS.

Derzeit liegen wir zeitlich und auch finanziell noch im Plan. Allerdings drücken uns diverse Nachträge und machen die Aussicht auf eine vollständige Einhaltung des Kostenrahmens unwahrscheinlich. Hierauf werden wir jedoch in der weiteren Bauphase noch gesondert zurückkommen. Ob die politisch  mehrheitlich gewollte einzelgewerkliche Ausschreibung ein Erfolgsmodell ist, wird sich dann noch zeigen.

G8 auf G9 an Vikilu und Schiller-Gymnasium:

In die Etatplanung eingepflegt sind die Maßnahmen zur Erweiterung des Viktoria-Luise-Gymnasiums und des Schiller-Gymnasiums von G8 auf G9. Entsprechend der Beratungen im letzten Ausschuss für Stadtentwicklung sind durch die Umplanungen auf dem Gelände der Herrmannschule und beim Schiller-Gymnasium insgesamt über 4,8 Millionen Euro etatisiert. Durch die landespolitische Entscheidung der Wiedereinführung des 13. Jahrgangs ist ein erheblicher Zeitdruck gegeben, da im Jahr 2020 die Baumaßnahmen abgeschlossen sein müssen.

Grundschule Rohrsen:

Ebenfalls Zeitdruck ist bei der Grundschule Rohrsen gegeben. Zwar konnten in den Herbstferien 2018 die notwendigsten Brandschutzmaßnahmen insoweit getätigt werden, dass ein Weiterbetrieb der Schule durch die Brandschutzprüferin mitgetragen wurde, allerdings gilt auch hier nur eine Frist von zwei Jahren. Deshalb haben wir nach interner intensiver Beratung für das Jahr 2020 die Einstellung von Planungskosten in Höhe von 500.000,00 Euro und für die beiden Folgejahre Baukosten in Höhe von 5,8 Millionen Euro eingestellt. Sollten wir die Maßnahme nicht in Angriff nehmen, wäre der Schulbetrieb nicht mehr sichergestellt.

Brandschutzmaßnahmen an Schulen:

Die steigenden Anforderungen des Brandschutzes an unseren Schulgebäuden haben uns des Weiteren dazu veranlasst, den Pauschalansatz für Brandschutzmaßnahmen an Schulen und Kitas von 100.000 Euro jährlich über die gesamte Mittelfristplanung zu erstrecken. Auch an der Klütschule werden wir in diesem Jahr noch 75.000,00 Euro für Brandschutzmaßnahmen aufwenden müssen. Daneben wird die Sporthalle der Klütschule in diesem Jahr wegen Sicherheitsrisiken mit einem Kostenrahmen von 145.000,00 Euro modernisiert werden müssen.

Außerdem ist auch in der Papenschule der Brandschutz zu ertüchtigen.  In diesem Jahr fallen hierfür Kosten in Höhe von 850.000,00 Euro an. In den nächsten beiden Jahren sind Brandschutzmaßnahmen an der Grundschule in Afferde in Höhe von 180.000,00 Euro vorgesehen.

Basbergschule und Niels-Stensen-Schule

Neben der Grundschule Rohrsen besteht beim Grundschulstandort Basbergschule und Niels-Stensen-Schule dringender Handlungsbedarf. So haben wir für den Zeitraum von 2019 bis 2022 5,6 Millionen Euro etatisiert, um Brandschutzmaßnahmen vornehmen, bauliche Probleme beseitigen und auch die Sporthalle sanieren zu können.

Theodor-Heuss-Realschule

Auch wenn derzeit noch keine Entscheidung über die zukünftige inhaltliche Ausrichtung der Standorte der weiterführenden Schulen in unserer Stadt getroffen wurde, eines bleibt festzuhalten: Beide Oberschulstandorte und die Theodor-Heuss-Realschule  erfordern auf Sicht bauliches Handeln. Während an den beiden Oberschulstandorten im Wesentlichen Modernisierungsmaßnahmen und eventuelle Raumerweiterungen notwendig sind, erfordert die Theodor-Heuss-Realschule ein vorzeitiges Handeln.

Im abgelaufenen Jahr 2018 wurde mit der Ausarbeitung des Gesamtsanierungskonzepts begonnen. Wesentliche Bestandteile des Konzeptes sind der Brandschutz, die Dächer, die Barrierefreiheit sowie die Schadstoffbelastungen. Danach können erstmals grob Kosten im Rahmen einer Kostenschätzung benannt werden. In diesem Jahr soll das Vergabeverfahren für die Planungsleistungen bis hin zur Bauantragstellung erfolgen.  

Deshalb haben wir für dieses Jahr Planungsleistungen in Höhe von 250.000,00 Euro etatisiert. Daraus folgen in den beiden Folgejahre Investitionen in Höhe von über 2,7 Millionen Euro. Nach 2022 fallen mindestens weitere 2,3 Millionen Euro an.

Für die anstehenden Haushaltsberatungen weise ich ausdrücklich darauf hin, dass es sich hier um Kostenannahmen handelt, die eine Abweichungstoleranz von +/- 30 % ausmachen können. Insofern ist eine Entscheidung über die zukünftige Ausrichtung der weiterführenden Schulen Hameln in diesem Jahr auch insbesondere unter bauplanerischen Aspekten von sehr großer Bedeutung.

Weiterentwicklung der Grundschule Hohes Feld

Auch wenn sich die schulpolitische Debatte in den vergangenen Monaten mit der Weiterentwicklung der Sekundarschulen in unserer Trägerschaft befasste, dürfen wir auch unsere anderen Grundschulen nicht aus dem Blick verlieren. Bereits in 2018 wurde intensiv über die Zukunft der Grundschule Hohes Feld diskutiert.

Mit diesem Haushaltsplanentwurf schlagen wir vor, zur Erweiterung und Entwicklung der Grundschule Hohes Feld zur Ganztagsschule die Fläche der benachbarten ehemaligen Kindertagesstätte nebst Freiflächen von der BIMA zu erwerben. So können wir die Freiflächen für eine Nutzung zu schulischen aber auch generell zu bildungspolitischen Zwecken beispielsweise im Rahmen eines Bildungshauskonzeptes baulich überplanen. Bis zur endgültigen Fertigstellung kann dann die Nachmittagsbetreuung der Grundschule Hohes Feld in dem Gebäude der ehemaligen britischen Kindertagesstätte fortgesetzt werden. Für den Grundstückserwerb sind 138.000 Euro in den Haushaltsplanentwurf eingestellt.

Schülerforschungszentrum

Im Sommer letzten Jahres wurde die Projektierung des Zentrums für digitale Transformation und neue Arbeit einstimmig vom Rat beschlossen. In diesem Kontext haben wir bereits in der Vorlage 157/2018 darauf hingewiesen, dass zur Stärkung der sogenannten MINT-Fächer, entsprechend den süddeutschen Modellen, die Einrichtung eines Schülerforschungszentrums wichtig ist. Allmählich nehmen die Planungen des Schülerforschungszentrums, die gemeinsam mit dem Landkreis Hameln- Pyrmont und dem Schiller-Gymnasiums erfolgten, Formen an.

So soll das Schülerforschungszentrum als „Schülerforschungszentrum Hameln-Pyrmont“ für den Anfang als außerschulischer Lernort für SuS des Landkreises Hameln-Pyrmont ab Sommer dieses Jahres  im ehemaligen Hausmeisterhaus der Klütschule starten. Hierfür haben wir einen Betrag von 62.900,00 Euro im Jahr 2019 etatisiert, wobei allein der Landkreis bereit ist, hiervon 18.000,00 Euro als Zuschuss zu gewähren.  

Wir möchten, dass der Rat der Stadt Hameln uns gemeinsam mit dem Landkreis Hameln-Pyrmont beauftragt, einen Antrag auf Förderung aus dem Förderprogramm „Regionale Fachkräftebündnisse – Strukturmaßnahmen“ bei der N-Bank über das Amt für regionale Entwicklung Leine-Weser zu stellen. Über das Förderprogramm könnten bis zu 50 Prozent der laufenden Betriebs- und Personalkosten finanziert werden. Die Planungsgruppe hat nachfolgend kurz skizzierte konzeptionelle Überlegungen vorgenommen, die Sie auch in einer haushaltsbegleitenden Vorlage nachvollziehen können. Auch soll das Schülerforschungszentrum nicht nur Schülerinnen und Schüler für die MINT-Fächer begeistern, sondern auch eine Brücke bauen zwischen den Schulen und der Wirtschaft.

Die Überlegungen gehen dahin, dass das Schülerforschungszentrum von montags bis freitags von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr Kurse anbietet. Die Programmplanung sieht vor, dass erfahrene Fachkräfte aus Unternehmen und Lehrkräfte bspw. die Funktionsweise eines Gerätes näherbringen, Metall- und Holzverarbeitung erfahren wird, Kurse zur Astronomie oder Kosmologie stattfinden. Ebenso soll es ausreichend Raum für freies Forschen geben. Hier kann auf Wunsch auch die Vorbereitung auf die Teilnahme an Wettbewerben, beispielsweise „Jugend forscht“ erfolgen.

Das Schülerforschungszentrum soll sich grundsätzlich an alle Schülerinnen und Schüler im Landkreis Hameln-Pyrmont richten. In der Pilotphase soll aber zunächst mit Lehrkräften von sechs Kooperationsschulen mit insgesamt 60 bis 80 Schülerinnen und Schüler gestartet werden. Das Albert-Einstein-Gymnasium, das Schiller-Gymnasium, die IGS, die Eugen-Reintjes-Berufsschule, die Johann-Comenius-Schule Emmerthal sowie die KGS in Bad Münder wollen mit ihren Lehrkräften in dem Schülerforschungszentrum arbeiten.

Der Rechtsstatuts des Schülerforschungszentrums soll ein zu gründender, gemeinnütziger Trägerverein sein, dessen Vorstand die Interessen der Stadt Hameln, des Landkreises Hameln-Pyrmont, der Schulen, der Hochschule Weserbergland sowie der Wirtschaft widerspiegeln soll. Die Belange der Schülerinnen und Schüler, deren Eltern und des beteiligten Lehrpersonals finden Berücksichtigung durch Einrichtung eines pädagogischen Beirats, der auch Vorschläge zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung des Schülerforschungszentrums unterbreiten soll.  

Bei den vorgenannten Maßnahmen habe ich nur die augenfälligsten Projekte hervorgehoben. Festzuhalten ist aber, dass für die Jahre 2019 bis 2022 in unsere Schulen rund 30 Millionen Euro investiert wird. Damit bleibt die Bildung weiterhin ein Schwerpunkt der städtischen Politik.

Kindertagesstätten:

Streifen möchte ich nur kurz die geplanten Maßnahmen für die Schaffung von Krippenplätzen in den Ortschaften. So schlagen wir für das Sünteltal vor, in diesem Jahr die Planungen für die Schaffung von Krippenplätzen in Angriff nehmen zu können. Im Investitionsprogramm werden Sie für 2019 eingestellte Planungskosten in Höhe von 90.000 Euro und danach reine Baukosten in Höhe von 853.000,00 Euro finden.

Gleiches gilt für eine Erweiterung der Kita Afferde um Krippenplätze. Auch hier schlagen wir vor, im Investitionsprogramm für das Jahr 2019 Planungskosten in Höhe von 30.000 Euro einzustellen. Die sich dann für den Anbau ergebenden Baukosten belaufen sich auf ebenfalls etatisierte 320.000 Euro.

Auch die Errichtung der mobilen Raumlösungen der KiTa Aubuschweg geht in diesem Jahr in die entscheidende Phase. Hier fallen insgesamt Kosten in Höhe von 2,2 Millionen Euro an.  

Weitere Baumaßnahmen im Hochbau

Wenden wir uns den Feuerwehrhäusern zu. Hier bleibt es sowohl bei der 2013 festgelegten Reihenfolge der Sanierung als auch bei der Zeitabfolge der Durchführung. Im Jahr 2020 erfolgt die Planung des Feuerwehrhauses Tündern und in 2021 der Bau mit Kosten in Höhe von 1 Million Euro. Danach geht es weiter mit Klein Berkel, Halvestorf, Rohrsen, Wehrbergen, Hilligsfeld und Haverbeck.

Beim Hochzeitshaus erfolgt 2020 die Dachsanierung mit Kosten in Höhe von 1,5 Millionen Euro, in 2022 sind Planungskosten in Höhe von 500.000 Euro für die Umgestaltung und den Umbau der Innenräume etatisiert und ab 2023 sind weitere 6 Millionen Euro für den Umbau einzuplanen.

Die Rathaussanierung haben wir für 2019 und 2020 zum Zwecke der Durchführung von notwendigen Maßnahmen mit 350.000 Euro angesetzt. Erst ab 2021 und 2022 haben wir jeweils  300.000 Euro für Planungskosten etatisiert. Lassen Sie mich zusammenfassend für die jetzt anstehenden Beratungen zum Haushalt 2019 folgende Feststellungen treffen:

1. Der Ergebnishaushalt in 2019 sowie die Ergebnishaushalte in der weiteren Mittelfristplanung bis einschließlich 2022 sind ausgeglichen. Ein Haushaltskonsolidierungskonzept ist somit nicht erforderlich.  

2. Der Genehmigungspflicht der Kommunalaufsicht unterliegen Liquiditätskredite bei Überschreitung von 1/6 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit. Durch die bereits erwähnten Rückzahlungen der Gewerbesteuer liegen die Liquiditätskredite über der gesetzlichen Grenze, so dass diese von der Kommunalaufsicht zu genehmigen sind. Angesichts der geplanten Haushaltsüberschüsse trotz Gewerbesteuerrückzahlungen von über 34 Millionen Euro rechnen wir grundsätzlich mit einer Genehmigung.

3. Ebenfalls genehmigungspflichtig sind die Investitionskredite. Verweigert oder mit Auflagen versehen werden können sie allerdings nur dann, wenn dadurch die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Stadt nicht mehr gegeben ist. Angesichts der gewaltigen Investitionssummen ist  eine Prognose zur Entscheidung der Kommunalaufsicht im Moment nur schwer möglich. Die vorliegenden Haushaltsausgleiche erleichtern jedoch grundsätzlich die Genehmigungsfähigkeit des städtischen Haushaltes.

 

Der vorgelegte Haushaltsplanentwurf entspricht grundsätzlich den haushaltsrechtlichen Anforderungen für die Genehmigung durch die Kommunalaufsicht. Neben dem Ihnen vorliegenden Haushaltsplanentwurf geben wir insgesamt 18 haushaltsbegleitende Vorlagen zur Beratung frei.

Ich wünsche Ihnen und uns in den nächsten Wochen gute Beratungen und gute Ergebnisse zum Haushalt 2019 zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger.

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