Folgende Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung sind derzeit bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Hameln in Bearbeitung.
Verordnung eines Landschaftsschutzgebiets „Hamel und Herksbach mit Liethberg“
Aufgrund der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) wurden in Deutschland bestimmte Gebiete als Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete) an die EU-Kommission gemeldet (sog. Natura 2000-Gebiete). Die FFH-Richtlinie sieht vor, dass die Gebiete im jeweiligen Mitgliedsstaat in einem weiteren Schritt als Schutzgebiete ausgewiesen werden.
Das zentrale Ziel des Verfahrens zur Unterschutzstellung von Hamel, Herksbach und Liethberg ist die Sicherung der Teilfläche des FFH-Gebietes 375 „Hamel und Nebenbäche“ (DE 3822-331) auf Hamelner Stadtgebiet als Landschaftsschutzgebiet.
Die Verordnung eines Landschaftsschutzgebiets "Hamel und Herksbach mit Liethberg" ist am 26. Januar 2019 in Kraft getreten.
„Verfahren zur Aufhebung der Baumschutzsatzungen der Stadt Hameln
Das Verfahren zur Aufhebung der Baumschutzsatzungen der Stadt Hameln wird notwendig, da der Rat der Stadt Hameln in seiner Sitzung am 20. Juni 2018 einen entsprechenden Beschluss gefasst hat. Die Unterlagen zum Verfahren können hier eingesehen werden: