Aktuelle wasserrechtliche Genehmigungsverfahren bei der Stadt Hameln

Derzeit sind keine öffentlichen wasserrechtlichen Verfahren bei der Unteren Wasserbehörde der Stadt Hameln in Bearbeitung.

 

Aktueller Hinweis der Unteren Wasserbehörde

Neue Regelungen für Heizölanlagen

Für Gebäude, die mit einer Heizölverbraucheranlage ausgestattet sind, gelten neue bundesweite Regelungen

Die Untere Wasserbehörde der Stadt Hameln macht darauf aufmerksam, dass alle Heizölverbraucheranlagen, die in Überschwemmungsgebieten liegen, hochwassersicher gemacht werden müssen. Entsprechende Sicherungsmaßnahmen sind durch einen Fachbetrieb auszuführen und sollten bis zum 5. Januar 2023 abgeschlossen sein. Ob sich das eigene Gebäude in einem Überschwemmungsgebiet befindet, kann auf der Homepage der Stadt Hameln unter "Hochwasserschutz" überprüft werden. Weitere Informationen liefert auch dieser Flyer zum Thema "Heizöltank und Hochwasser"

Ausweisung Wasserschutzgebiet „Beißner Brunnen“ in Unsen

Zur Sicherstellung des Trinkwasserschutzes beabsichtigt der Wasserbeschaffungsverband Süntelwald die Ausweisung eines Wasserschutzgebietes für den Wilhelm-Beißner-Brunnen in Unsen bei der Stadt Hameln zu beantragen.

Hierzu plant der Wasserbeschaffungsverband Süntelwald einen Informationsabend zur vorherigen Beteiligung der Öffentlichkeit.

Die Einladung zur Veranstaltung finden Sie hier.