Schlichten, bevor der Streit in die nächste Runde geht

Nicht immer ist man sich mit all seinen Mitmenschen grün. Kleinere Unstimmigkeiten können da schnell zum Streit ausarten und ehe man sich versieht, kann das Ganze auch vor Gericht enden. Das kostet nicht nur Nerven, sondern auch eine Menge Geld. Eine unbürokratische Lösung ist da der Gang zu einer Schiedsperson.

Was ist eine Schiedsperson?

Städte und Gemeinden müssen Schiedsämter einrichten. Die Schiedspersonen werden vom Rat der Stadt/Gemeinde für jeweils fünf Jahre gewählt und durch die Leitung des Amtsgerichts bestätigt. Die Schiedspersonen sind per Eid zur Verschwiegenheit verpflichtet und üben ihre Tätigkeit unparteiisch und ehrenamtlich aus. Rechtsgrundlagen sind das Niedersächsische Gesetz über gemeindliche Schiedsämter vom 1. Dezember 1989 sowie das Niedersächsische Schlichtungsgesetz vom 17.12.2009.

Wann schlichten Schiedspersonen?

  • nachbarrechtlichen Streitigkeiten
  • Verletzung der persönlichen Ehre
  • Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot
  • Hausfriedensbruch
  • Beleidigung
  • Verletzung des Briefgeheimnisses
  • leichter Körperverletzung
  • Bedrohung
  • Sachbeschädigung
  • vermögensrechtlichen Ansprüchen ( z.B. aus einem Vertrag oder auf Schadenersatz)

Wie läuft so ein Verfahren ab?

Das Verfahren ist unbürokratisch. Es wird durch einen Antrag, der Namen und Anschrift der Parteien sowie den Gegenstand der Streitsache enthalten muss, eingeleitet. Er kann schriftlich bei der Schiedsperson eingereicht oder mündlich bei ihr zu Protokoll gegeben werden. Die Schiedsperson setzt einen Termin fest. Die Parteien sind verpflichtet, zu diesem Termin zu erscheinen. Fernbleiben ohne genügende Entschuldigung wird mit Ordnungsgeld geahndet. Kommt es zwischen den beiden Parteien zu einer Einigung, wird dies im Protokoll festgehalten und von beiden Parteien unterschrieben. Die Vereinbarung ist damit rechtswirksam und 30 Jahre gültig. Der Antragsgegner muss seinen Wohnsitz in Hameln haben.

Worin liegen die Vorteile des Schlichtungsverfahrens?

Kommt eine Vereinbarung zustande, trennen sich die streitenden Parteien im Einvernehmen und der soziale Frieden ist in den meisten Fällen wieder hergestellt. Die einvernehmliche Beilegung eines Streites oder einer Auseinandersetzung erleichtert es den Parteien, auch weiterhin im täglichen Leben miteinander auszukommen. Eine Schlichtung trägt in vielen Fällen mehr zum Rechtsfrieden bei als ein erstrittenes Urteil.
Langwierige kostenaufwendige Gerichtsverfahren werden vermieden. Streitschlichtung ist oft der kostengünstigere Weg, Konflikte zu bereinigen:

  • Verfahrensgebühren bei Einleitung: 15 Euro
  • bei Abschluss eines Vergleichs/einer Vereinbarung weitere: 10 Euro
  • in schwierigen Fällen: bis maximal 50 Euro
  • Schreibauslagen je Seite: 50 Cent
  • eventuell Auslagen wie Fahrtkosten, Porto und Telefonkosten