Unersetzliche Orte des Erinnerns und historischen Lernens

Wenige öffentliche Orte haben so viele Funktionen wie Friedhöfe, wenigen wird zugleich so viel individuelle Bedeutung beigemessen: Als besondere Zeichen der Erinnerung sind Grabmale sichtbarer Ausdruck des Totengedenkens und zugleich Orte der Begegnung und des gemeinsamen Erinnerns und Abschiednehmens. Sie spiegeln die Beziehung von Verstorbenen und Hinterbliebenen wider, sind Ankerpunkte der Vergangenheit in der Gegenwart.

Unsere Trauerrituale – vor allem die Beisetzung auf einem Friedhof – sichern einen würdigen Abschied und helfen Menschen, Tod und Trauer zu verarbeiten. Als Grünanlagen tragen Friedhöfe aktiv zum Klima- und Naturschutz bei. Und ganz besonders Grabstätten und Denkmäler für die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft erfüllen eine öffentliche, eine politische Funktion: Sie sollen Orte der Trauer sein und zugleich der Mahnung für nachfolgende Generationen, sie sind unersetzliche Orte des historischen Lernens.

Um dem Wert dieser besonderen Orte Rechnung zu tragen, wurde die Friedhofskultur in Deutschland im März 2020 auf Empfehlung der Deutschen UNESCO-Kommission in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Einer eigens definierten Charta, welche ein gemeinsames Begriffsverständnis für den öffentlichen Diskurs festlegt und den großen Facettenreichtum dieses Kulturguts aufzeigt, trat Hameln nun ganz offiziell bei: Oberbürgermeister Claudio Griese unterzeichnete die Beitrittsurkunde – und setzt damit ein Zeichen für den Erhalt und die Weiterentwicklung unserer Friedhöfe als Kulturorte. „Jeder Mensch hat das Recht auf eine würdevolle Bestattung auf dem Friedhof und ein anerkennendes Gedenken“ – so lautet der erste von elf Leitsätzen, denen sich auch die Stadt Hameln verpflichtet fühlt. „Es geht um ein zu schützendes Kulturgut für alle Bürgerinnen und Bürger“, betont Griese, „deshalb treten wir gerne dieser Charta bei“.

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