Brandgefahr: Keine Kerzen auf Friedhöfen

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit dürfen offene Grablichter – beispielsweise die beliebten Wachs- oder Ölkerzen in roten oder farblosen Plastikbehältern – auf allen städtischen Friedhöfen derzeit nicht entzündet werden. Von diesen Grablichtern geht eine akute Brandgefahr aus, da sie durch die aktuell starke Sonneneinstrahlung instabil werden, einknicken, auslaufen oder umkippen können – und dabei leicht brennbares Material wie trockenes Gras oder Kiefernnadeln entzünden.

Kerzen in vollständig geschlossenen Laternen bleiben weiterhin erlaubt. Grablichter, von denen eine Gefahr ausgeht, werden von den Mitarbeitenden des Friedhofs gelöscht und eingesammelt.

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