Autofahrer sollen Rücksicht nehmen

Die Amphibien stehen in den Startlöchern – die Frühjahrswanderung wird in der nächsten Zeit beginnen. In der Dämmerung der Morgen- und Abendstunden gehen bei milden Temperaturen und gerade bei regnerischem Wetter Frösche, Kröten, Lurche und Salamander auf Wanderschaft.

Im Bereich der bedeutsamen Amphibienwanderwege kreuzen bei günstiger Witterung Tausende von Tieren unsere Straßen, um zu den angestammten Laichbiotopen zu gelangen. Der von einem inneren Trieb gesteuerte Wanderdrang endet oft mit dem Tod, weil viel zu viele Vierbeiner den Wettlauf gegen die modernen Verkehrsmittel verlieren.

Aus diesen Gründen sind die bedeutsamen Wanderwege während der Frühjahrswanderung durch entsprechende Hinweisschilder gekennzeichnet. Diese Schilder dienen allerdings nicht nur dem Schutz der Fahrzeugführer, sondern fordern auch eine besondere Berücksichtigung des Verkehrsteilnehmers „Kröte“ und der an Krötenschutzaktionen beteiligten Personen. Letztere können sich zuweilen nur durch einen beherzten Sprung in den Graben vor der heranrasenden Gefahr retten. Alle Verkehrsteilnehmer sollten deshalb in diesen Bereichen besonders langsam und umsichtig fahren!

Als besondere Schutzvorkehrungen sind in den ausgeschilderten Bereichen Amphibienschutzzäune aufgestellt bzw. festinstallierte Schutzeinrichtungen aktiviert. Die K 76 Nienstedt – Messenkamp wird zur Amphibienwanderzeit nachts voll gesperrt. Gleiches gilt für Straßen im Bereich der Stadt Bad Münder und Hess. Oldendorf.
Mit Wirkung vom 1. März werden im Gebiet der Stadt Hameln für die Dauer der Amphibienwanderungen zeitweise folgende Straßenabschnitte gesperrt: Klütwald im Bereich der Wiengrund- und Riepenteiche in der Zeit von 19 Uhr bis 7 Uhr (die Zufahrt zum Finkenborn sowie zur Riepenburg ist über den Finkenborner Weg möglich) und die Straße „Zum Schweineberg“ entlang der Krummen Beeke zwischen Holtensen und Rohrsen/Hottenbergsfeld in der Zeit von 19 Uhr bis 6 Uhr (die Zufahrt zur Heisenküche über die Holtenser Landstraße bleibt frei).

Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten für Streckenabschnitte an der Klütstraße stadtauswärts in Höhe des Tierheims (50 km/h), an der K 1 zwischen Holtensen und Welliehausen (70 km/h), an der L 423 am Ortsausgang Unsen / Waldbad (50 km/h) und am Ortsausgang Rohrsen Alte Mühle / Düth (30 km/h).

Die Unteren Naturschutzbehörden des Landkreises Hameln Pyrmont und der Stadt Hameln bitten um besondere Beachtung der Anordnungen zum Schutz der wandernden Tiere sowie der freiwilligen Helfer. 

Alle Fragen „rund um das Thema Natur- und Artenschutz“ beantwortet das Team der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Hameln-Pyrmont unter der Telefonnummer 05151/903-4400 sowie das Team der Stadt Hameln unter der Telefonnummer 05151/202-1471. Beim Team der Stadt Hameln können sich übrigens auch freiwillige Helfer melden.

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