Diese Corona-Vorgaben gelten seit 3. April

Am Sonntag, 3. April entfielen so gut wie alle bisher geltenden Corona-Regeln. In einigen wenigen Bereichen herrscht zwar weiterhin eine Maskenpflicht, viele andere Auflagen, wie Testpflicht oder Personenbeschränkungen, entfallen aber. Anbei stellen wir Ihnen eine kurze Übersicht zur Verfügung, was seit dem 3. April niedersachsenweit gilt:

Hier gilt eine FFP2-Maskenpflicht und Testpflicht

  • Krankenhäuser
  • Pflegeeinrichtungen
  • Heime
  • Justizvollzugsanstalten

Hier gilt eine FFP2-Maskenpflicht

  • Arztpraxen
  • öffentlicher Personennahverkehr und Fernverkehr

Hier gilt eine Testpflicht

  • Schulen und Kitas
  • gemeinschaftliche Unterbringung von Geflüchteten und Asylbewerbern

Nach den Osterferien dürfen alle Schülerinnen und Schüler ohne Mund-Nase-Bedeckung in die Schule kommen. Mit den Lockerungen entfallen auch die Zugangsbeschränkungen in der Gastronomie, im Hotel oder in der Diskothek. Dort gelten die 3G-, 2G- und 2G-Plus-Regeln nur noch bis einschließlich Samstag, 2. April. Ab dem 3. April muss also weder eine Impfung noch ein Test in diesen Bereichen vorgelegt werden.

Masken dürfen in allen Bereichen aber natürlich weiterhin freiwilig getragen werden. Auch sollte weiterhin auf die Abstands- und Hygieneregeln geachtet werden.

Hier finden Sie eine Auflistung aller Testzentren im Hamelner Stadtgebiet

Auf unserer Homepage stellen wir Ihnen auch Informationen über die aktuellen Infektionszahlen und Impfmöglichkeiten zur Verfügung: zu den Corona-Informationen auf hameln.de

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